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© Dilok AdobeStock
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23.03.2025

GdP Rheinland-Pfalz – Enttäuschung über die neue Beihilfeverordnung

Sowohl geforderte finanzielle Entlastungen als auch Verbesserun-gen im Leistungskatalog blieben aus!

Im Jahr 2024 haben wir uns mit großem Einsatz für notwendige Verbesserungen in der neuen Beihilfeverordnung eingesetzt. In unserer Stellungnahme sowie in persönlichen Gesprächen mit der zuständigen Abteilung im Finanzministerium haben wir wertvolle Anregungen eingebracht. Leider müssen wir nun feststellen, dass unsere Forderungen wenig Berücksichtigung gefunden haben.

Trotz dieser Rückschläge bleiben wir im Dialog und setzen uns entschlossen dafür ein, Lösungen zu finden, die die Arbeits- und Lebensbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen nachhaltig verbessern. Unser Ziel bleibt es, kreative Ansätze zu entwickeln, die positive Veränderungen bewirken.

Aktuelle Herausforderungen

Bereits Ende 2024 erhielten viele unserer Kolleginnen und Kollegen erhebliche Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Zu allem Überfluss müssen wir nun zur Kenntnis nehmen, dass es im Bereich der Beihilfe keine spürbaren Verbesserungen geben wird. Zwar waren die Gehaltserhöhungen im Februar 2025 ein wichtiger und richtiger Schritt, doch die positive Wirkung wird durch die steigenden PKV-Beiträge nahezu zunichtegemacht.

Deshalb fordert die GdP weiterhin eine spürbare Entlastung für unsere Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Beihilfe!

Unsere konkreten Forderungen

Bereits im November 2024 haben wir unsere wichtigsten Forderungen zur Änderung der Beihilfeverordnung in einem Flugblatt veröffentlicht, zuvor in Gesprächen im Finanzministerium vorgetragen und zusätzlich im Rahmen einer Stellungnahme eingebracht:

1.      Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes: Der Satz sollte bereits ab dem ersten Kind auf 
70 % angehoben werden, um Eltern besser zu unterstützen, anstatt erst ab dem zweiten Kind zu greifen.

2.      Abschaffung der Kostendämpfungspauschale: Diese seit 2003 eingeführte Pauschale, die der Haushaltskonsolidierung dient, muss endlich abgeschafft werden, wie es bereits in Nordrhein-Westfalen geschehen ist.

3.      Vereinheitlichung der Zuverdienstgrenze: Die Einkommensgrenzen für die Ehepartner von Beamten sollten angeglichen und angehoben werden, um Ungleichheiten zu beseitigen und der Lohnentwicklung Rechnung zu tragen.

4.      Verbesserungen im Leistungskatalog: Notwendige Anpassungen sind erforderlich, um den steigenden Gesundheitskosten gerecht zu werden. Hierzu gehört eine Erhöhung des Tagessatzes für Heilkuren sowie die vollumfängliche Kostenübernahme von Laserbehandlungen und Kontaktlinsen.

5.    Weitere Anhebung der Beihilfesätze für Psychotherapie- und Physiotherapieleistungen: Der gestiegene Bedarf und die erhöhten Kosten müssen dringend Berücksichtigung finden.

6.   Stärkung der Direktabrechnung: Die finanzielle Entlastung durch eine umfassende Direktabrechnung mit allen Krankenhäusern muss zukünftig möglich sein.

Was bedeutet das für uns?

Die Nichtberücksichtigung unserer Forderungen zeigt, dass die Bedürfnisse der Mitarbeitenden und ihrer Angehörigen erst einmal nicht in dem Maße gewürdigt werden, wie wir es uns gewünscht hätten. Der persönliche und gesundheitliche Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen muss wieder an erste Stelle stehen!

Wir lassen uns nicht entmutigen!

Die GdP Rheinland-Pfalz wird sich weiterhin engagiert für die Rechte und Interessen ihrer Mitglieder einsetzen. Wir fordern daher weiterhin eine spürbare Entlastung für unsere Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Beihilfe!

 

© Stephan Dinges
Stephan Dinges
„Obwohl unsere Forderungen in der neuen Beihilfeverordnung nicht berücksichtigt wurden, sehen wir dies als Ansporn, weiterhin engagiert für die Belange unserer Kolleginnen und Kollegen einzu-treten. Sie verdienen eine Gesundheitsversorgung, die ihren Bedürfnissen gerecht wird, dafür set-zen wir uns mit großem Engagement ein. Wir sind fest entschlossen, gemeinsam mit der Politik Lösungen zu finden, die das Wohl aller in den Fokus rückt. Gemeinsam werden wir für Verbesse-rungen in der Beihilfe kämpfen und an unserem Ziel festhalten!"
stellv. Landesvorsitzenden Aline Raber
© Stefan Dinges
Stefan Dinges

Marco Christen, Vorsitzender des Fachausschuss Beamte: „Die Kosten für die Privaten Krankenversicherungen sind förmlich explodiert. Dies führt zu erheblichen finanziellen Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen sowie deren Familien. Es darf nicht sein, dass die Gehaltserhöhungen nicht bei denjenigen ankommen, die sie auch verdient haben, sondern bei Versicherungen landen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, unsere Vorschläge zu den beihilferechtlichen Verbesserungen anzunehmen und umzusetzen."