
19.03.2025
Fachausschuss Kriminalpolizei
Fachausschuss Kriminalpolizei
• Zusatzurlaub für KiPo-Auswertung – Landesregierung bewegt sich in die richtige Richtung
• Asservatenmanagement – Verbesserungen in Sicht
• Veröffentlichung der PKS-Zahlen
Zusatzurlaub für KiPo-Auswertung
Wer ständig über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten durchschnittlich mit mindestens der Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit mit der Inaugenscheinnahme, Auswertung und Bewertung kinder- oder jugendpornografischer Inhalte beschäftigt ist, erhält zwei Tage Zusatzurlaub. Der Anspruch erhöht sich um einen Arbeitstag für jeden weiteren Zeitraum von drei Kalendermonaten dieser Tätigkeit (bis max. 4 Arbeitstage Zusatzurlaub).
Für die GdP ist das ein Teilerfolg – Gut, dass besondere Belastungen anerkannt werden, und zwar für Beamte und Tarifbeschäftigte! Neben Zusatzurlaub fordert die GdP aber ein umfassendes Personalfürsorgekonzept. Denn auch die Auswertung gewalttätiger Darstellungen (z.B. Suizid- oder Enthauptungsvideos usw.), oder die Bearbeitung von Massendelikten, der Umgang mit tödlichen Verkehrsunfällen oder bei einem Schusswaffengebrauch, stellen besondere Belastungen dar.
Die GdP appelliert an die Landesregierung und alle Entscheidungstragenden, für die Fürsorgepflicht des Dienstherrn konkrete, nachhaltige Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung der Polizeibeschäftigten zu ergreifen.
Am Beispiel KiPo-Auswertung – es braucht Standards, die die Kolleginnen und Kollegen bei den extremen psychisch fordernden Arbeiten entlasten:
- Moderne Ausstattung (IT-Ausstattung, IT-Infrastruktur,…)
- Sozialräume und Rückzugsräume für einen kurzfristigen Stressabbau
- Regelmäßige Supervisionen als integraler Bestandteil der psychischen Gesundheitsfürsorge
- und vieles mehr…
Fazit:
Die Landesregierung bewegt sich in die richtige Richtung. Ein Personalfürsorgekonzept für alle Beschäftigten mit besonderen psychischen Belastungen und die entsprechenden finanziellen sowie personellen Ressourcen dazu wäre der große Schritt in die richtige Richtung. Andere Bundesländer sind da schon weiter…
Asservatenmanagement – um Verbesserungen gerungen
„Asservatenverwaltung bei den Polizeibehörden – unzulängliche IT-Unterstützung, Verwahrung verbesserungsbedürftig, Regelungen mangelhaft“ – so der Rechnungshof 2023 und der Beginn eines Prozesses der internen Revision bis zum Abschluss einer Umsetzungsrichtlinie Asservaten. Einerseits war das Medienecho entsprechend groß, andererseits beschäftigt sich der Landtag regelmäßig mit den Prüfberichten des Landesrechnungshofes und somit auch mit den Asservaten bei der Polizei.
Nun soll durch ein gemeinsames Rundschreiben mit der Justiz und einer Umsetzungsrichtlinie für die Polizei eine landesweit einheitliche Behandlung von Asservaten erreicht werden. Die Inkraftsetzung hat sich zuletzt verzögert. Nach Auffassung der GdP darf es nicht sein, dass mit einer Inkraftsetzung einer Richtlinie das Thema Asservate „politisch abgehakt“ sei. Zu groß sind die Defizite in der hinterlegten Asservaten-Infrastruktur (Lagerkapazitäten nahezu ausgeschöpft, bauliche Gegebenheiten passen nicht zu den Anforderungen, in feuchten Asservatenräumen drohen Asservate zu verschimmeln, usw.). Zudem sehen wir die Sorge, dass mit der einhergehenden Aufgabenübertragung einer „endgültigen Asservatenstelle“ für Betäubungsmittel von der Justiz zur Polizei Mehraufwände einhergehen, welche nicht mit zusätzlichen Ressourcen für die Polizei aufgefangen werden.
Für den weiteren Prozess haben wir Verbesserungen erreicht:
1. Landesweite Priorität für die bauliche Situation der Asservatenräume
2. Deutlicher Fokus auf die Verantwortung der Organisation – bei Missständen darf dies nicht ausschließlich zu Lasten einzelner Beschäftigten, bzw. Asservatenverwalter gehen.

„Mit einer Bündelung an Verantwortung im Bereich Asservatenverwaltung gehen Qualitätsverbesserungen einher. Einige Polizeidirektionen sehen bereits zentrale Asservatenverwaltungen vor – nimmt man Qualitätssicherung ernst, müssen diese Stellen „gesockelt“ werden. Lediglich ein weiteres Nebenamt zu schaffen, wird der Sache nicht gerecht und geht letztendlich zu Lasten der operativen Bereiche.“Landesvize Sven Hummel
Vorstellung der PKS 2024
„Kriminalität auf historischem Tiefststand“ – so die Pressemeldung von Minister Ebling vom 10. März 2025 zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik. „Alarmsignale für einen überlasteten Rechtsstaat häufen sich“ – so der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (Zeitung „Die Rheinpfalz“ vom 12. März 2025) zur Umfrage in den Landesjustizministerien nach „unerledigten Fällen“. Diese seien in Rheinland unverändert hoch.
Als „Otto-Normalbürger/-bürgerin“ könnte man sich bei solchen - auf den ersten Blick gegensätzlichen Bewertungen - verwundert die Augen reiben. Als GdP fordern wir seit langem einen periodischen Sicherheitsbericht für Rheinland-Pfalz. Dieser dürfte eine verlässliche und evidenzbasierte Einschätzung der Kriminalitätslage und Kriminalitätsentwicklung ermöglichen. Denn: Weder „Schönreden“ noch „Übertreiben“ bringen uns in der öffentlichen Diskussion weiter. Das nährt nur Zweifel am demokratischen System…
Hier der Link zur Pressemeldung der GdP.