
05.02.2025
Wertschätzung und faire Bezahlung für gute Leistungen!
GdP äußert sich insgesamt zufrieden mit dem Beförderungsverfahren 2025, erkennt jedoch auch Verbesserungsbedarf.
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Die Quoten A 10 / A11 werden angehoben;
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bei Stellen A 12 und A 13 fordern wir je 10% an Planstellen mehr!
Das Innenministerium hat die Beförderungsquoten für die Beförderungen bis A 11 herausgegeben.
Das Budget wurde im letzten Jahr um 150.000 auf 2,85 Mio. € angehoben. Dieses Jahr wird das Budget um 100.000 erhöht auf 2,95 Mio.€
Die Grundlage für die Berechnung ist die Zahl der potenziellen, nicht der tatsächlichen, Bewerberinnen und Bewerber. Ein positives Zeichen sind die Erhöhungen von 31 % auf 33%.
Der Bewährungsaufstieg zur Besoldungsgruppe A 10 wird nicht mehr quotiert, da lediglich wenige Personen betroffen sind. Für den Bewährungsaufstieg zur A 11 hingegen erfolgt eine Quotierung auf 15%.
Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Besoldungsgruppen A 12 und A 13 ist insgesamt in den letzten Jahren angestiegen. Dieser Anstieg variiert zwischen den verschiedenen Behörden. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, die Anzahl der Beförderungsmöglichkeiten für die Besoldungsgruppen A 12 und A 13 spürbar zu erhöhen, um der Vielzahl an Funktionsstellen gerecht zu werden.
BEFÖRDERUNGSGRUPPEN | BEFÖRDERUNGSQUOTE |
Regel- Bewährungsaufstieg |
100 % |
erweiterter Bewährungsaufstieg |
100 % |
nach A 10 (FH/ASA/Bachelor) | 33 % |
nach A 11 (FH/ASA/Bachelor) | 33 % |
nach A 11 Bewährungsaufstieg |
15 % |
Zur Erinnerung:
Das Ministerium hatte bereits im letzten Jahr zum Stichtag 1. Mai 2023 die Wartezeiten für Funktionsstellen analysiert. Es wurden die besetzten Funktionsstellen sowie die erreichten Statusämter in den Behörden erhoben.
Laut der Analyse beträgt die durchschnittliche Wartezeit nach Erreichung der Beförderungsreife für A 12 (S, K und V) knapp drei Jahre, während sie für A 13 bei etwa zwei Jahren liegt. Diese Wartezeiten umfassen sowohl die Personen, die das Statusamt schon erreicht haben, als auch diejenigen, die bis zum 18. Mai die Beförderungsreife erlangt, jedoch das Statusamt noch nicht innehaben.
Stellenbindungen
Die Stellenbindungen für die Beförderungen zu A 12 und A 13 wurden den Behörden ebenfalls mitgeteilt. Die Stellenzuweisung, unter Berücksichtigung der Polizeiverwaltung, erfolgte zeitgleich und liegt auf dem Niveau des Vorjahres oder darüber – ein positiver Schritt!
Beförderung nach: | A 12 | A 13 |
PP Kobelnz | 25 | 8 |
PP Mainz | 14* | 5 |
PP Rheinpfalz | 16* | 4 |
PP Westpfalz | 13 | 3* |
PP Trier | 15 | 3* |
PP ELT | 10* | 5 |
Landeskriminalamt | 11* | 2 |
Hochschule der Polizei | 5 | 2 |
Insgesamt | 109 | 32 |
*hier wurde ein Vorwegabzug aus dem Vorjahr berücksichtigt.
Es gilt zu beachten, dass sich hinter diesen Zahlen Stellen für S, K und V, Feuerwehr und Naturwissenschaft und Technik verbergen

Die Bewertung der stellvertretenden Landesvorsitzenden Aline Raber:
„In Anbetracht der aktuellen und vergangenen Herausforderungen auch innerhalb von Rheinland-Pfalz freuen wir uns über die bevorstehenden Beförderungen und das Festhalten an den 1.000 geplanten Beförderungen. Dies ist absolut korrekt und sendet ein wichtiges Signal an unsere Kolleginnen und Kollegen.
Wir betonen dabei aber auch, dass wir 10 % mehr Stellen in der A 12 als auch in der A 13 benötigen. Die Übernahme einer Funktion und der Führungsverantwortung muss sich zeitnah lohnen. Ein positives Zeichen ist in diesem Zusammenhang, dass die Stellen in diesem Jahr in der A 12 um 7 Stellen in der ersten Phase angehoben werden, auch im Hinblick auf die Besoldungserhöhung von 5,5 %, die entsprechend berücksichtigt werden muss in dieser Rechnung.
Es ist entscheidend, dass wir im Bereich der Besoldung gegenüber unseren Nachbarbundesländern wettbewerbsfähiger werden. Die personellen Abgänge in den letzten Jahren verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Ein notwendiger und richtiger Schritt wäre die Einführung der A10 als Einstiegsamt sowie die Etablierung einer Regelbeförderung nach A 11. Dadurch könnten nicht nur zahlreiche bürokratische Hürden abgebaut werden, sondern es würde auch einen bedeutenden Beitrag zur Wertschätzung und Anerkennung der Leistungen unserer Beamtinnen und Beamten leisten!“