
18.02.2025
Loth: „Landtag verabschiedet zeitgemäßes POG“
Zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) äußert sich die Landesvorsitzende Stefanie Loth der Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz
Loth: „Wir begrüßen, dass der Landesgesetzgeber der langjährigen Forderung der GdP zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen nachgekommen ist. Der Landtag hat heute in seiner 82. Sitzung die Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, kurz POG, in seiner zweiten Lesung beraten und den Gesetzesentwurf des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI) verabschiedet.“
Das Aufgaben- und Einsatzfeld der Kolleg/-innen ändert und verdichtet sich infolge von gesellschaftspolitischen Entwicklungen kontinuierlich, sodass eine dynamische Anpassung landes- und bundesrechtlicher Gesetzesgrundlagen für die Dienstausübung folgerichtig ist. Insofern sind auch immer die polizeilichen Eingriffsbefugnisse auf Aktualität und Praktikabilität hin zu überprüfen.
„Auf Bundes- und Landesebene stellen wir fest, dass sich die Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte weiterhin auf sehr hohem Niveau bewegt. Allein in Rheinland-Pfalz werden durchschnittlich über sieben Beamte täglich angegriffen. Dabei ist jeder einzelne Angriff einer zu viel. Die Wohnung ist zweithäufigster Schauplatz von Angriffen gegenüber meinen Kolleg/-innen, daher brauchen wir die mögliche deeskalierende Wirkung der Bodycam zur Reduzierung dieser besorgniserregenden Anzahl an Fällen,“ betont Stefanie Loth.
Als Gewerkschaft der Polizei (GdP) haben wir haben Vorstellungen und Forderungen zu den Eingriffsbefugnissen von Polizist/-innen. An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass es hierbei nicht darum geht, die Befugnisse der Polizei ohne Augenmaß zu erweitern, sondern sinn- und maßvolle Veränderungen vorzunehmen sind, die das polizeiliche Arbeiten schlichtweg erfordern. Kurz, es geht beim POG um unser polizeiliches Handwerkszeug. Insofern begrüßen wir, dass die Landesregierung nun einer jahrelangen Forderung der GdP nachgekommen und vielen anderen Bundesländern gefolgt ist, in der die Bodycam gemäß § 31 Abs. 2 POG als deeskalierendes Führungs- und Einsatzmittel ausschließlich zur Eigensicherung verwendet werden darf.
Die Formulierung der Abwehr von Drohnen, welche nachträglich per Änderungsantrag seitens der Landesregierung eingereicht wurde, ist ebenfalls zu begrüßen. Es ist höchste Zeit, dass es durchdachte und handhabbare Lösungen gibt, mit diesen Bedrohungen aus der Luft umzugehen.

“Neue Einsatzmittel wie die Monocam, elektronische Fußfessel oder automatisierte Datenauswertung sind im Zuge der präventiven Verbrechensbekämpfung durchaus zu begrüßen, erfordern eben aber auch das Personal, um in die Umsetzung zu kommen. Die GdP bleibt bei der Forderung nach der Verkehrsdatenspeicherung/Mindestspeicherpflicht von IP-Adressen, wo dringend ein Weg für eine Einigung auf Bundesebene gesucht werden muss, und verfolgen mit Interesse das Pilotprojekt in Mannheim, bei der eine Live-Bildauswertung erfolgt. Wenn es dort gut funktioniert und auch wenn das Personal dafür da ist, kann KI-basierte Gesichtserkennung in Echtzeit eine zukunftsfähige Möglichkeit zur Prävention für Rheinland-Pfalz sein”Stefanie Loth