14.01.2025
GdP zu Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts
Prävention muss weiter betrieben werden
Loth: „Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Möglichkeit der Kostenbeteiligung bei Großveranstaltungen mit Konfliktpotential. Der Bereich Fußball erfordert immer wieder personalintensive Einsatzmaßnahmen und erzeugt Überstunden. Wir fordern bereits seit 10 Jahren eine Kostenbeteiligung der Veranstalter.“
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit dem gestrigen Urteil (- 1 BvR 548/22 -) entschieden, dass die Kostenbeteiligung der „Deutsche Fußball Liga GmbH“ (DFL) bei Hochrisikospielen verfassungskonform ist.
Die GdP hatte sich hierzu grundsätzlich befasst und auf dem Landesdelegiertentag 2014 das Programm 2026 beschlossen, in dem es heißt: "Profitorientierte Unternehmen strapazieren bereits jetzt übermäßig die Inanspruchnahme der Polizei. Sie binden die Polizei in erheblichem Umfang, was zwangsläufig zu Prioritätsverschiebungen und Defiziten in anderen Bereichen führt. Die GdP fordert eine Kostenbeteiligung der Veranstalter. Eine solche Sicherheitsabgabe muss dann unmittelbar in die Sicherheitsarchitektur reinvestiert werden."
Grundsätzlich werden die Kosten für polizeiliches Tätigwerden durch Steuerbeiträge abgedeckt. Folglich muss bei der Erhebung von Kostenansprüchen der Polizei beachtet werden, dass diejenigen polizeilichen Leistungen, die bereits durch Steuern abgedeckt werden, nicht ein weiteres Mal über eine Gebührenfinanzierung abgegolten werden.
Es ist aber auch festzustellen, dass seit Jahren die Zuschauer-, Werbe- und TV-Einnahmen der Fußballvereine große Gewinne einfahren. Klar ist aber auch, dass die finanzielle Ausgangssituation der Fußballclubs sehr unterschiedlich ausgeprägt ist und die finanziellen Spielräume von Spitzenclubs der ersten Bundesliga nicht mit den finanziellen Möglichkeiten von Zweitligavereinen im Tabellenkeller zu vergleichen ist.
Bedeutsam ist weiter, dass es zu keiner Verringerung des Invests in die Prävention kommen darf. Die Präventionsarbeit der Vereine besteht aus Fanbetreuung durch Fanbeauftragte, Jugendsozialarbeit, Projekte und Sicherheitsbeauftragte. Hiermit kann eine Reduzierung oder gar Vermeidung von Gewalt in und um die Stadien erreicht werden, was der GdP ein wichtiges Anliegen ist.
Loth hebt hervor, dass die Fußballvereine an ihren Austragungsorten hier eine besondere Verantwortung haben.
Der Breitensport soll natürlich erhalten werden und Fußballvereine müssen verstärkt auf nachhaltige Präventionsarbeit zur Reduzierung von Gewalt, Hass und Hetze im Kontext von Sportveranstaltungen setzen. Deshalb braucht es eine Lösung, die tragfähig ist. In einer, je nach Wirtschaftskraft gestaffelten, Sicherheitsabgabe sehen wir einen möglichen Weg und be-dauern es, dass dieser Lösung seitens DFL bereits eine Absage erteilt wurde.Steffi Loth, Landesvorsitzende