21.01.2025
Die Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes schließt GesetzeslückenDie Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes schließt Gesetzeslücken
Technische Weiterentwicklungen und die Erweiterung der Eingriffsbefugnisse der Körperkameras leisten einen wichtigen Beitrag zur Eigensicherung der Polizeivollzugsbeamtenv
Dem Lagebild „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz“ für das Jahr 2023 ist zu entnehmen, dass die Gewalt gegen Polizeikräfte im Durchschnitt mit 7,5 Fällen pro Tag weiterhin hoch ist. 2.724 Fällen im Jahr 2023 zeigen einen leichten Rückgang der Taten im Vergleich zum Vorjahr auf. 2022 wurde mit 2.883 Fällen der höchste Wert seit Erfassung festgestellt.
Der Einsatz von Körperkameras hat in vielen Fällen nachweislich eine deeskalierende Wirkung gezeigt, sodass dieses Einsatzmittel einen wichtigen Beitrag zur Eigensicherung der Polizistinnen und Polizisten leistet.
Die GdP Rheinland-Pfalz hat im Zuge der bisherigen Verbändeanhörungen und durch eine Aktion am Mainzer Rheinufer mit einer nachgestellten Situation zu häuslicher Gewalt vor den Gästen aus dem Innenausschuss immer wieder darauf hingewiesen, dass der Einsatz in Wohnungen für die Eigensicherung der Kolleg/-innen besonders wichtig ist.
Wohnungen gehen immer mit einem völlig unbekanntem Einsatzfeld für Polizist/-innen einher, in dem es nicht ohne weiteres möglich ist, mögliche Gefahrengegenstände wie Schuss-, Hieb- oder Stichwaffen rechtzeitig wahrzunehmen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt deshalb an dieser Stelle ausdrücklich, dass der Landesgesetzgeber der Forderung der GdP nachgekommen ist und gemäß §31 Abs. 2 POG „[…] personenbezogene Daten im Sinne des Absatzes 1 [erhoben werden können], wenn dies ausschließlich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.“
„Jeder Angriff auf einer unserer Kollegen ist einer zu viel und der Trend dieser Delikte ist über die Jahre betrachtet, ansteigend. Deshalb begrüßen wir als Gewerkschaft der Polizei die Rechtsgrundlage für die Bodycam in Wohnungen. Insgesamt bietet die Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes viele Anpassungen im polizeilichen Handwerkszeugs der Prävention. Wir werden das in Bezug auf die personellen Aufwände eng begleiten, denn es braucht auch das Personal, um in die Umsetzung zu kommen“, fasst Loth in Mainz zusammen.
Endlich ist die Gesetzesgrundlage für den Einsatz von Körperkameras in greifbarer Nähe. Sie geht auf unsere Forderung zurück und wird dringend zur Reduzierung von Gefahrenpotential bei Einsätzen in Wohnungen gebraucht.Stefanie Loth