17.12.2024
Schutzwestenbeschaffung sichergestellt und Tasernachfolge geregelt durch T 7
Instrument des Dringlichkeitsverfahren für die Beschaffung einer neuen Unterziehschutzweste bemüht
Ausgangslage:
Für die Neubeschaffung der Westen wurde durch PP ELT im Auftrag des Ministerium rechtzeitig rein reguläres Ausschreibungsverfahren auf EU-Ebene durchgeführt. Hiergegen hatte ein unterlegener Anbieter vor der Vergabekammer geklagt. Die Vergabekammer wird ihre mündlich abschlägige Entscheidung dazu in den kommenden Tagen auch schriftlich begründen. Einem unterlegenen Bieter steht nach geltendem Recht immer der Rechtsweg offen und wie sich dieser weiter verhalten wird, ist nur schwer einzuschätzen.
Als GdP hätten wir es im Sinne der Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen begrüßt, man hätte die klaren Aussagen der Vergabekammer akzeptiert und die Niederlage im Bieterverfahren anerkannt. Durch die Verzögerung ist der Zeitplan des Ministeriums aber nun hinfällig und es ist absehbar, dass die Reserven im Land 2025 nicht ausreichen werden, sodass es dringend einer Lösung bedurfte.
Wie sieht die Lösung aus?
Das PP ELT hat ein sogenanntes Dringlichkeitsverfahren durchgeführt und in den kommenden Wochen kann die Beschaffung von Unterziehschutzwesten starten. Mit einer Auslieferung der Westen rechnen wir im Frühjahr 2025. Erste Vermessungen wurden unseren Informationen nach bereits durchgeführt.
Wann wird wer ausgestattet?
Über die Interimsvergabe werden ca. 400 Westen ausgegeben werden können. Damit kann sowohl der Oktober-Studiengang an der HdP mit den Westen für die anstehenden Praktika ausgestattet werden als auch die notwendigen Ersatzbeschaffungen für die Schutzwesten in den anderen Behörden geleistet werden, deren Tragezeiten abgelaufen sind oder bei denen sonstige Austauschgründe vorliegen.
Christian Günter, Landeskassierer, schätzt die Situation so ein: „Fest steht, dass alle operativen Kräfte über eine Schutzweste verfügen können müssen. Eine, die auf sie angepasst ist und gut passt. Wir begrüßen die Dringlichkeitsvergabe und hoffen, dass es bald gute Nachrichten von der Vergabekammer gibt. Die neue Weste wird wieder persönlich angepasst und soll sich den individuellen Körperformen besser entsprechen können. Ein wirklich guter Schritt ist, dass die neue Weste neben schnitt- und stichhemmendem Material auch erstmalig einen zertifizierten Stichschutz besitzt.“
Taser T7 löst Modell X2 ab
Am Donnerstag letzter Woche wurde in Anwesenheit des Herrn Staatsministers Michael Ebling das DEIG (Distanz Elektro Impuls Gerät) Taser T7 in Mainz der Polizei Rheinland-Pfalz und der Presse vorgestellt. Hauptgrund für die Einführung des „T7“, wie das Gerät im polizeilichen Sprachgebrauch der Einfachheit halber genannt wird, war die Einstellung der Produktion des bisher in unseren Behörden verwendeten Modells Taser X2, sowie das damit verbundene Auslaufen des technischen Supports durch den Hersteller AXON.
Was kann der T7 besser als der X2?
Als wesentliche Vorteile des T7 sind zunächst die verbesserten ballistischen Eigenschaften zu nennen. Demzufolge werden die Pfeile mit größerer Energie abgeschossen, was stabilere Flugeigenschaften sowie eine größere Eindringtiefe bei dickerer Kleidung der Zielperson als Effekt aufzeigt. Zudem wird die Visierung durch einen leistungsstärkeren Laser verbessert.
Wann wird wer ausgestattet?
Der Beginn des Rollouts ist ab Dezember 2024 – und somit ab sofort – vorgesehen und wird, ebenso wie der landesweit einheitliche, technische Support, durch das PPELT, Abt. ZT, koordiniert. Der Roll-out des T7 soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Da der operative Einsatz des DEIG ausschließlich aus- und fortgebildetem Personal gestattet ist, werden die hierzu erforderlichen Beschulungsmaßnahmen landesweit durch die ZSET (Zentralstelle Schieß- und Einsatztraining) der HdP koordiniert und von den Einsatztrainer/-innen in den vier SETZ’en der Polizei Rheinland-Pfalz durchgeführt. Vorgesehen ist zunächst die Ausstattung der operativen Kräfte des WSD, der BFE sowie einzelner Bereiche der Kriminalpolizei.
Die GdP fordert darüber hinaus eine Ausstattung weiterer, operativer Kräfte der Einsatzhundertschaften, der EG-Migration und Kriminalpolizei wie K24 – MIT/Rauschgift, einer erneuten Prüfung nach taktischen Gesichtspunkten der Eigensicherung zu unterziehen. Die Vielzahl an Einsätzen mit Gemengelagen sowie die damit verbundene, ständige Notwendigkeit gegenseitiger Unterstützung verschiedenster Bereiche der Polizei, muss zu dem Schluss führen, dass ein Verzicht auf ein derart wichtiges und effektives Einsatzmittel, im Rahmen der gesetzlichen Stufenfolge nicht vermittelbar ist.
Was bringt die Zukunft?
Es kann derzeit noch nicht sicher bestimmt werden, wie lange der T7, inklusive des entsprechenden technischen Supports verfügbar sein wird. Entsprechende Garantien für einen 5-Jahres-Zeitraum wurden vertraglich geregelt. Ebenso wird die technische Entwicklung bei dieser Art von Waffen ständig weiterentwickelt, sodass jetzt bereits absehbar ist, dass in naher Zukunft Geräte mit wesentlich verbessertem, taktischen Einsatzwert verfügbar sein werden. Hier sind zukünftig auch Datenschutzaspekte zu betrachten, wie z.B. die Frage, wo die Daten vorgehalten werden, die erhoben werden und der Arbeitsschutz zu berücksichtigen, insb. welche Stoffe beim Betrieb freigesetzt werden.
Die GdP bedankt sich an dieser Stelle bei allen, die an der Einführung des T7 mitgearbeitet haben, u.a. die AG DEIG II und die Beteiligten bei den Pilotdienststellen PI Kaiserslautern 1, PI Landstuhl und PI Lauterecken. Im Hinblick auf eine umfassende, verbesserte Eigensicherung, begrüßt die GdP Rheinland-Pfalz diese Entwicklung ausdrücklich. Ziel unseres Dienstherrn muss sein, alle Einsatzkräfte mit dem bestmöglichen Material auszustatten, um das ständige Risiko kalkulierbar zu halten. Die GdP wird die zukünftige Entwicklung mit großem Interesse beobachten und fordert bereits jetzt die politische Führung zum „Blick in die Zukunft“ auf!Peter Hütt, Experte für Technik im geschäftsführenden Landesvorstand