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25.11.2024

GdP fordert mutigere Anpassungen bei der aktuellen Änderung der Bei-hilfeverordnung

Sowohl finanzielle Entlastungen als auch Verbesserungen im Leis-tungskatalog müssen her!

Die GdP hat im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zur siebten Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung mehrere Verbesserungen für die Beamt/-innen gefordert. Gerade sind bei vielen zum Teil erhebliche Beitragsanpassungen u.a. in der Privaten Krankenversicherung (PKV) vorgenommen worden oder stehen noch an. Das staatliche Gesundheitssystem ist hoch belastet und wird es voraussichtlich weiter sein. 

Die aktuellen und noch bevorstehenden Gehaltserhöhungen sind richtig und gut, aber wenig nachhaltig, wenn das kurzzeitig mehr vorhandene Geld durch die Beitragserhöhungen u.a. in der PKV förmlich aufgesogen wird. Daher fordert die GdP eine Entlastung für unsere Kolleg/-innen im Bereich der Beihilfe zu schaffen und den Beamtenberuf in Rheinland-Pfalz somit ein stückweit attraktiver zu machen. 

Was fordert die GdP konkret ?

1.      Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes ab dem ersten Kind auf 70%

Der Beihilfebemessungssatz wird erst ab dem zweiten Kind auf 70% gesetzt, wir sind der Meinung, dass auch schon ab dem ersten Kind, mehr Ausgaben anliegen und die Eltern deshalb unterstützt werden sollten. Der Bund hat dies bereits eingeführt, andere Bundesländer sind diesem guten Beispiel ebenfalls gefolgt.

2.      Abschaffung der Kostendämpfungspauschale 

Zur Erinnerung, die Kostendämpfungspauschale (KDP) wurde im Jahr 2003 eingeführt und diente zur Konsolidierung des Haushaltes. Unser Nachbarland Nordrhein-Westfalen hat die Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022 abgeschafft. Die (KDP) muss auch in Rheinland-Pfalz endlich abgeschafft werden. 

3.      Erhöhung und Vereinheitlichung der Zuverdienstgrenze der Ehegatt/-innen sowie von Lebenspartner/-innen

In Rheinland-Pfalz liegt die Einkommensgrenze bei 17.000€ für Eheschließungen oder der Begründung des Beamtenverhältnisses nach dem 01.01.2012. Für die Beamt/-innen, die vor diesem Datum geheiratet haben oder eingestellt wurden, gilt eine Einkommensgrenze in Höhe von 20.450€. Diese unterschiedliche Behandlung wird seitens der GdP kritisiert. 

Insgesamt muss die Zuverdienstgrenze einheitlich für alle nach oben angepasst werden, um somit auch der allgemeinen Lohnentwicklung gerecht zu werden und Ungleichbehandlungen aufzuheben. 

4.      Verbesserungen des Leistungskatalogs in der Beihilfe 

Hier gilt es in mehreren Bereichen Anpassungen vorzunehmen, weil auch die Gesundheitskosten tatsächlich steigen. Wir fordern eine deutliche Anpassung des Tagessatzes bei Heilkuren. Derzeit liegen diese bei einem Tagessatz von 16€, zum Vergleich noch einmal Nordrhein-Westfalen, dort werden 40€ gewährt. Gestiegen sind auch die Kosten bei Massagen, manuellen Therapien etc., hier muss die Beihilfe dieser Entwicklung Rechnung tragen. 

Weiter fordern wir die Beihilfefähigkeit von Laserbehandlungen der Augen. Diese ist derzeit nicht vollumfänglich beihilfefähig. Eine Brille ist jedoch im aktiven Polizeidienst, z.B. bei der Schutzausstattung, hinderlich und die zweite Wahl. Deshalb fordern wir auch eine verbesserte Unterstützung bei Kontaktlinsen. 

Gewerkschaftspolitische Bewertung der für den Beamtenbereich zuständigen stellv. Landesvorsitzenden Aline Raber: 

„Aktuell ist eine Änderung der Beihilfeverordnung in Bearbeitung. Wir haben als GdP unsere Forderungen schriftlich im Stellungnahme verfahren als auch in einem persönlichen Gespräch im Finanzministerium eingebracht und vertreten. Die bislang nicht berücksichtigten Forderungen werden weiter auf unserer Agenda bleiben, denn wir sehen, dass durch die steigenden Beiträge die finanziellen Belastungen zugenommen haben.“

 

Marco Christen, Vorsitzender des Fachausschuss Beamte: „Die Kosten für die Privaten Krankenversicherungen sind förmlich explodiert. Dies führt zu erheblichen finanziellen Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen sowie deren Familien. Es darf nicht sein, dass die Gehaltserhöhungen nicht bei denjenigen ankommen, die sie auch verdient haben, sondern bei Versicherungen landen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, unsere Vorschläge zu den beihilferechtlichen Verbesserungen anzunehmen und umzusetzen."

 

 Der Landesvorstand

© Stefan F. Sämmer
Stefan F. Sämmer
Die Kosten für die Privaten Krankenversicherungen sind förmlich explodiert. Dies führt zu erheblichen finanziellen Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen sowie deren Familien. Es darf nicht sein, dass die Gehaltserhöhungen nicht bei denjenigen ankommen, die sie auch verdient ha-ben, sondern bei Versicherungen landen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, unsere Vor-schläge zu den beihilferechtlichen Verbesserungen anzunehmen und umzusetzen.
Marco Christen, Vorsitzender Fachausschuss Beamte