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16.10.2024

GdP unterstützt Kollegen Uwe Leitheiser

Verfahren steht an einem wichtigen Scheidepunkt

Aktuell erhalten wir vermehrt Anfragen aus der Mitgliedschaft aber auch von Georg Altherr, Journalist bei der Tageszeitung „Rheinpfalz“, zu den Umständen rund um das Verfahren unseres Kollegen Uwe Leitheiser. 

Herr Altherr berichtet seit Monaten über den Vorgang und macht damit vieles nachlesbar. Zu der offiziellen Sichtweise der Behörde kann man sich seit gestern u.a. anhand eines Mitarbeiterbriefs des Polizeipräsidenten des PP Westpfalz, Hans Kästner, informieren bzw. auch aus der Pressemitteilung des PP Westpfalz vom 11.10.2024, 14:19 Uhr, zur Pressemitteilung.

Als Gewerkschaft der Polizei stehen wir unserem Mitglied Uwe Leitheiser zur Seite und befinden uns in einem guten Austausch. Mit ihm ist diese Information in die Mitgliedschaft auch abgestimmt. 

Immer, wenn der Dienstherr gegen Kolleg/-innen vorgeht, sind wir als Gewerkschaft gefordert, zu unterstützen, zu beraten und zu helfen, bis das Verfahren abgeschlossen ist bzw. auch bis mögliche Nachwirkungen durchgestanden sind. Unterschiedliche Sichtweisen und Haltungen müssen hierbei berücksichtigt werden. Hierbei gilt die Unschuldsvermutung so lange nichts Gegenteiliges bewiesen wird und das Recht auf ein faires Verfahren. Auch die richtige Ermittlungsintensität ist uns ein besonderes Augenmerk. 

Wir sehen eine Unterstützung als selbstverständlich und leben das auch. Am 3. April 2023 haben wir uns mit einer Pressemitteilung offen positioniert und nach Absprache mit ihm zum einen veröffentlicht, dass es sich um ein GdP-Mitglied handelt und zum anderen, dass dem Mitglied Rechtsschutz gewährt wird. Im weiteren Verfahren haben wir aus den unterschiedlichsten Gründen nicht jeden Sachstand nach außen getragen, weil sie sich nicht anbieten. 

Sachverhalt in Kürze

Nach einem Hinweis einer Vertrauensperson wurde gegen Uwe Leitheiser der Verdacht begründet, dass er illegal eine Schusswaffe gekauft habe. Nach Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses wurde nach Beweismitteln durchsucht, hierbei wurden keine illegalen Waffen gefunden. Es folgten Auswertungen der sichergestellten Gegenstände, wie Mobiltelefone, was einige Zeit in Anspruch nahm.

Währenddessen wurde ihm für die Dauer von etwa drei Monaten durch die Behördenleitung des PP Westpfalz die Führung der Dienstgeschäfte untersagt. Immerhin, Uwe Leitheiser war zu diesem Zeitpunkt vom Dienst freigestellt, um die Tätigkeit als Vorsitzender des Gesamtpersonalrates des PP Westpfalz auszuüben. Eine Funktion, für die er in einem demokratischen Prozess gewählt wurde.

Da bei der Durchsuchung festgestellt wurde, dass die Dienstwaffe nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wurde und weil Herr Leitheiser sich aus Sicht der Behördenleitung in einem Brief im November 2022 an sie ungebührlich geäußert habe, der Mitarbeiterbrief spricht von „diffarmierenden Äußerungen“, wurde im Disziplinarverfahren eine Geldbuße von 800€ verhängt. Im Kern beinhaltet der Vorwurf die Pflicht zur Mäßigung bei dienstlichen Äußerungen. Ein von Uwe Leitheiser hiergegen angestrengter Widerspruch sowie eine Klage führte nicht zur Abwendung der verhängten Geldbuße. 

Das Strafverfahren wegen des Verdachts des Kaufs einer Schusswaffe wurde nach Abschluss der Ermittlungen eingestellt. Es wurde allerdings ein (weiteres) Disziplinarverfahren gegen Uwe Leitheiser eingeleitet, das sich auf den Vorwurf der „Flucht in die Öffentlichkeit“ begründet. Hier geht es um die Verbreitung der Sachstände an die Öffentlichkeit.

Aktueller Sachstand im Verfahren

Der Vorgang ist jetzt an einem Punkt angelangt, an dem das zuständige Verwaltungsgericht in Neustadt in dem Verfahren wegen des ausgesprochenen Verbots der Führung der Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit dem Verdacht des illegalen Waffenkaufs, einen Vergleich vorgeschlagen hat. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass, einfach formuliert, beide Seiten etwas zu- und abgeben müssen. Das PP Westpfalz hatte in seiner Pressemitteilung vom 11.10. (s.o.) mitgeteilt, dass es dem ersten Vergleichsvorschlag nicht zustimmen konnte und hat Änderungen eingebracht. Deshalb gibt es nun eine überarbeitete Version, die u.a. daran festhält, dass das zweite Disziplinarverfahren wegen der Flucht in die Öffentlichkeit geführt wird. Als mögliche Sanktionsmaßnahme ist darin eine Kürzung der Ruhestandsbezüge vorgesehen (nach dem Landesdisziplinargesetz sind solche Kürzungen auf maximal drei Jahre begrenzt). 

© Stephan Dinges
Stephan Dinges
„Wir setzen aktuell in das Gelingen des Vergleichs und hoffen, dass damit das Verfahren endlich zu einem Ende kommt. Die öffentliche Berichterstattung schadet der gesamten Polizei. Leider kam in diesem Verfahren die Fürsorge für den Kollegen aus unserer Sicht zu kurz. Dafür mag es Gründe gegeben habe, aber akzeptieren kann ich das weder als Personalrätin noch als Gewerkschafterin und die GdP wird sich dafür einsetzen, dass dies in Zukunft anders gehandhabt wird.“
bewertet Landesvorsitzende Steffi Loth