29.10.2024
Start Beförderungsverfahren 2025
Das MDI hat das Beförderungsverfahren per Rundschreiben eröffnet.
Die Anerkennung und Wertschätzung für die täglich geleistete Arbeit, sowie die Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufes stehen bei uns an erster Stelle. Das Thema Beförderungen ist deshalb ein sehr wichtiges für die GdP und deshalb setzen wir uns auch dieses Jahr wieder für mindestens 1000 Beförderungen ein. Es gilt den Beruf auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, Bund, BKA und Zoll, für unsere Kolleg/-innen attraktiver zu gestalten. Die Polizeizulage wurde zum 1.7. auf 180€ erhöht, das ist eine solide Entwicklung.
Wesentlich ist neben der amtsangemessenen Alimentation auch eine gute Beförderungspraxis. Hier halten wir weiter an der Regelbeförderung nach A 10 und A 11 fest. Für die Führungsfunktionen ist zum einen die zeitnahe Beförderung bei Übernahme einer Funktion als auch die Erhöhung der Beförderungsmöglichkeiten nach A 12 und A 13 um je 10 %, Forderung der GdP.
Was beinhaltet das Schreiben des MDI ?
In dem Schreiben des MDI werden analog zum Vorjahr die Vorgaben für das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2025 geregelt. Dies wurde nun an die Polizeipräsidien gesteuert und beinhaltet die folgenden wesentlichen Punkte:
Drittes Einstiegsamt (vormals gehobener Dienst) – Laufbahn Polizei
Ausbildungs- und prüfungsfreier Aufstieg (früher Bewährungsaufstieg):
An dem ausbildungs- und prüfungsfreien Aufstieg in das dritte Einstiegsamt können alle Polizeibeamt/-innen teilnehmen, sofern sie die Voraussetzungen gem. § 19 Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVOPol) erfüllen.
Beförderungen nach A10
Bachelor / FH / ASA: Ein Teil derjenigen, der sich mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt haben. Der Beginn der Wartezeit ist das Ende der Probezeit.
Ein Teil der Absolvent/-innen der Hochschule der Polizei und der Aufstiegsausbildung, der sich am Beförderungstag mindestens zwei Jahre in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat und mit einem Prüfungsergebnis mit der relativen Note A (ETCS) im Bachelorstudium bzw. das jeweilige Fachhochschulstudium / die Aufstiegsausbildung mit mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher noch keine Anrechnung auf die laufbahn- bzw. statusamtsbezogenen Zeiten erfolgt sein.
Bewährungsaufstieg: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens vier Jahre in der Besoldungsgruppe A9 bewährt haben.
Beförderungen nach A11
Bachelor/ FH / ASA: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A10 bewährt haben.
Bewährungsaufstieg: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens vier Jahre in der Besoldungsgruppe A10 bewährt haben.
Beförderungen nach A 12 und A 13
Für die Bereiche A12 und A13 werden vom MdI in diesem Jahr erneut Funktionsbindungen aufgeführt, die als landesweit anerkannt gelten (z.B. Dienstgruppen- oder Kommissariatsleiter/-innen). Sie bedürfen insofern durch die Behörden keiner besonderen Begründung mehr. Darüber hinaus können die Behörden weitere Funktionsbindungsvorschläge unterbreiten (wie z.B. besonders Beauftragte oder bei besonderen fachlichen Anforderungen), welche dann aber detailliert zu begründen sind. Die Wartezeiten betragen in diesen Funktionen jeweils drei Jahre. Das bedeutete, dass Beamt/-innen in die Überlegungen einbezogen werden können, welche sich am Beförderungstermin mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A11 (für eine Bewerbung nach A12) bzw. in der Besoldungsgruppe A12 (für eine Bewerbung nach A13) bewährt haben. Zudem wird die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit in dem höher bewerteten Dienstposten (§ 10 LbVOPol) und die Fortsetzung eines entsprechenden Funktionsamtes am Beförderungstag vorausgesetzt.
Viertes Einstiegsamt (vormals höherer Dienst)
Beförderungen nach A 14
Bei der Beförderung zur A14 beträgt die Wartezeit in der Besoldungsgruppe nach A13 vier Jahre und sechs Monate. Eine Verkürzung der Wartezeit ist in begründeten Einzelfällen nach Prüfung des MdI möglich. Jedoch darf eine Mindestwartezeit von drei Jahren und sechs Monaten nicht unterschritten werden.
Beförderung nach A15
Die Beförderungen nach A15 erfolgen funktionsbezogen. Die Bewerber/-innen müssen sich am Beförderungstermin mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A14 bewährt haben. Zudem wird die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit in dem höher bewerteten Dienstposten (§ 10 LbVOPol) und die Fortsetzung eines entsprechenden Funktionsamtes am Beförderungstag vorausgesetzt.
Eine Verkürzung der Wartezeit ist in begründeten Ausnahmefällen nach Prüfung des MdI möglich. Jedoch darf die Mindestwartezeit von zwei Jahren auch in diesen Fällen nicht unterschritten werden.
Verwaltung, Feuerwehr, Naturwissenschaft und Technik
Zweites und Drittes Einstiegsamt (vormals mittlerer und gehobener Dienst) – Laufbahn Verwaltung
Beförderung bis A9
Für die Beförderungsämter bis A9 (Zweites Einstiegsamt) bittet das MdI um konkrete Beförderungsvorschläge.
Ein Teil der Beamt/-innen, die sich am Beförderungstag zwei Jahre in der Besoldungsgruppe A6 bewährt hat, kann befördert werden. Als Beginn der Wartezeiten gilt der Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit. Ein Teil der Beamt/-innen, der sich am Beförderungstag mindestens ein Jahr in der Besoldungsgruppe A6 bewährt hat und die Laufbahnprüfung mit einem Prüfungsergebnis von mind. der Note 1,8 bzw. mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher noch keine Anrechnung auf laufbahn- bzw. statusamtsbezogene Zeiten erfolgt sein. Für eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A8 oder A9 kann sich – bei entsprechender Bewährung – bewerben, wer mindestens die Wartezeit von zwei Jahren aufzuweisen hat.
Beförderung nach A10
Ein Teil der Beamt/-innen, der sich am Beförderungstag mindestens, und das ist jetzt im zweiten Jahr neu zugunsten der Kolleg/-innen geregelt, ein Jahr und 10 Monate in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat. Als Beginn der Wartezeit gilt grundsätzlich der Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit.
Ein Teil der Absolvent/-innen der Hochschule für öffentliche Verwaltung, der sich am Beförderungstag mindestens ein Jahr in der Besoldungsgruppe A9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat und mit einem Prüfungsergebnis der relativen Note A (ETCS) im Bachelorstudium bzw. das jeweilige Fachhochschulstudium mit mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher ebenfalls noch keine Anrechnung auf laufbahn- bzw. statusamtsbezogene Zeiten erfolgt sein. Die Beförderungswartezeiten gelten auch für die Absolvent/-innen der Fortbildungsqualifizierung.
Beförderung nach A11, A12 und A13
Für diese Beförderungsämter bittet das MdI um Beförderungsvorschläge. In die Überlegungen für die Funktionsämter (Beförderung nach A12 und A13) können Beamte und Beamtinnen mit entsprechender Hochschulausbildung einbezogen werden, die sich am Beförderungstermin bewährt haben, erfolgreich die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit (§ 12 LbVO) in den höher bewerteten Dienstposten bis zum Beförderungstag absolviert haben und das entsprechende Funktionsamt am Beförderungstag weiter begleiten.
Laufbahn Feuerwehr
Für die Beförderungsämter bis zur Besoldungsgruppe A9 (zweites Einstiegsamt) und bis zur Besoldungsgruppe A13 (drittes Einstiegsamt) wird durch das MdI um konkrete Beförderungsvorschläge gebeten. Dies betrifft vor allem Kolleg/-innen der Feuerwehr bei den Autorisierten Stellen.
Laufbahn Naturwissenschaft und Technik
Aufgrund des sich durch die aktuellen Herausforderungen kontinuierlich weiterentwickelten Personalkörpers der Polizei wurde in die Beförderungskonzeption des MdI die Laufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ aufgenommen.
Beförderungen im 2. und 3. Einstiegsamt
Das MdI bittet für die Beförderungen bis A9 und für die Beförderungen bis A13 um konkrete Beförderungsvorschläge.
Beförderungen im 4. Einstiegsamt
Die Voraussetzung lehnen sich an die für den Polizeibereich (s.o.) an.
Verfahren
Für die notwendigen Beurteilungen wurde wieder der 1. Dezember 2024 als Stichtag festgelegt. Der Beurteilungszeitraum beträgt grundsätzlich drei Jahre, bei dem Bewährungsaufstieg in das dritte Einstiegsamt vier Jahre. Die konkreten Beförderungszahlen oder -quoten werden durch das MdI vermutlich im Februar veröffentlicht und sind ganz wesentlich von den haushaltrechtlichen Vorgaben abhängig.
Der Landesvorstand
Gewerkschaftspolitische Bewertung der für den Beamtenbereich zuständigen stellv. Landesvorsitzenden Aline Raber: „Nach Übernahme einer A 12 oder A 13 Funktion muss auch zeitnah die dazugehörige Beförderung erfolgen. Die Übernahme der Funktion und damit der Verantwortung muss sich für die Kolleg/-innen lohnen. Für den Bereich der Verwaltung begrüßen wir auch in diesem Jahr die Verkürzung der Wartezeit für die A 10 um ein Jahr und sehen dies als wichtiges Signal an. Die Wartezeiten bei der Polizei insgesamt müssen aus unserer Sicht reduziert werden. Und für die Kolleginnen und Kol-legen der Schutz- und Kriminalpolizei bis A 11 muss die Regelbeförderung her.“