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01.09.2024

GdP zum Sicherheitspaket der Bundesregierung

Guter erster Schritt – das Waffengesetz muss praktikabel sein

Zum Waffenrecht: 

Die am Freitag verkündeten Maßnahmen des Sicherheitspaketes sind aus Sicht auf der GdP Rheinland-Pfalz nicht weitreichend genug. Ein absolutes Messerverbot ist seitens Bundesregierung zukünftig für Volksfeste u.a. ähnliche öffentliche Veranstaltungen vorgesehen und für kriminalitätsbelastete Orte. Bei Letzteren bleibt abzuwarten, wie hoch die Hürde zur Ausweisung eines Bereichs als solch kriminalitätsbelastet anzusehen ist. Es wird also große örtliche Bereiche und eine Mehrzahl von Tagen im Jahr geben, da besteht lediglich ein Messerverbot für die bisher schon pönalisierten Messer, wie z.B. das Springmesser. Das Waffengesetz ist durch viele Detailregelungen in der Praxis jetzt schon nicht einfach anzuwenden. Es wird im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten sein, dass die Ausnahmen nicht überhandnehmen. Aus Sicht als Bundesland Rheinland-Pfalz ist auch nicht nachvollziehbar, warum der regionale Zugverkehr nicht berücksichtigt wird. 

Zum gewaltberieten Islamismus:

Bereits bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2023 haben wir gefordert, dass die innere Sicherheit die notwendigen Ressourcen und die Unterstützung erhalten muss, um ihre essenzielle Arbeit erfolgreich fortzuführen. Das umfasst auch die rechtlichen Möglichkeiten, soziale Netzwerke wie z.B. Telegram müssen gezielt infiltriert werden können, um Extremisten und ihr Tun erkennen zu können. Die Erhebung von Daten und das auch KI-unterstützt, ist grundlegend für das Aufspüren von sich radikalisierenden Täter/-innen. Der digitale Raum nimmt hier eine zentrale Rolle ein. Weiter ist dann der Austausch mit der Polizei niedrigschwellig zu gestalten.

Die im Paket beschriebene Task Force Islamismusprävention ist zu begrüßen. Sie ähnelt unserer Forderung nach einem Expertenrat, die wir bereits seit dem Landesdelegiertentag im Jahr 2022 immer wieder in die Politik hineintragen. Wir verstehen hierunter das Zusammenbringen von Fachleuten aus Wissenschaft, Zuständigen aus der Politik und Verwaltung sowie Bürger/-innen aus der jeweiligen Region, die sich mit den anliegenden Themen der Region beschäftigen und zu Lösungen kommen.

Zum Waffenrecht: 

Die am Freitag verkündeten Maßnahmen des Sicherheitspaketes sind aus Sicht auf der GdP Rheinland-Pfalz nicht weitreichend genug. Ein absolutes Messerverbot ist seitens Bundesregierung zukünftig für Volksfeste u.a. ähnliche öffentliche Veranstaltungen vorgesehen und für kriminalitätsbelastete Orte. Bei Letzteren bleibt abzuwarten, wie hoch die Hürde zur Ausweisung eines Bereichs als solch kriminalitätsbelastet anzusehen ist. Es wird also große örtliche Bereiche und eine Mehrzahl von Tagen im Jahr geben, da besteht lediglich ein Messerverbot für die bisher schon pönalisierten Messer, wie z.B. das Springmesser. Das Waffengesetz ist durch viele Detailregelungen in der Praxis jetzt schon nicht einfach anzuwenden. Es wird im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten sein, dass die Ausnahmen nicht überhandnehmen. Aus Sicht als Bundesland Rheinland-Pfalz ist auch nicht nachvollziehbar, warum der regionale Zugverkehr nicht berücksichtigt wird. 

Zum gewaltberieten Islamismus:

Bereits bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2023 haben wir gefordert, dass die innere Sicherheit die notwendigen Ressourcen und die Unterstützung erhalten muss, um ihre essenzielle Arbeit erfolgreich fortzuführen. Das umfasst auch die rechtlichen Möglichkeiten, soziale Netzwerke wie z.B. Telegram müssen gezielt infiltriert werden können, um Extremisten und ihr Tun erkennen zu können. Die Erhebung von Daten und das auch KI-unterstützt, ist grundlegend für das Aufspüren von sich radikalisierenden Täter/-innen. Der digitale Raum nimmt hier eine zentrale Rolle ein. Weiter ist dann der Austausch mit der Polizei niedrigschwellig zu gestalten.

Die im Paket beschriebene Task Force Islamismusprävention ist zu begrüßen. Sie ähnelt unserer Forderung nach einem Expertenrat, die wir bereits seit dem Landesdelegiertentag im Jahr 2022 immer wieder in die Politik hineintragen. Wir verstehen hierunter das Zusammenbringen von Fachleuten aus Wissenschaft, Zuständigen aus der Politik und Verwaltung sowie Bürger/-innen aus der jeweiligen Region, die sich mit den anliegenden Themen der Region beschäftigen und zu Lösungen kommen.

© Stephan Dinges
Stephan Dinges
„Es ist gut und richtig, dass nun Maßnahmen ergriffen werden. Einen Teil der Täter/-innen kann man mit einem schärferen Waffenrecht abschrecken. Ein mutiger Schritt wäre jetzt das Be-kenntnis zu einem generellen Mitführverbot von Messern gewesen – ohne berechtigte Interessen von bestimmten Berufsgruppen zu übersehen“.
Stefanie Loth, Landesvorsitzende