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© Stefanie Loth
Stefanie Loth

03.07.2024

Neue Generation Funkstreifenwagen-Einsatz (FUSTW-E) beschrieben

Herausforderung polizeiliche Bedarfe mit der Marktsituation in Einklang zu bringen

Das Ministerium geht mit einer technischen Leistungsbeschreibung für einen neuen FUSTW-E an den europäischen Markt. Mit dieser Ausschreibung soll auch die zivile Variante also das „Einsatzfahrzeug der Kriminalpolizei“ (PKWFU-E) beschafft werden. Die Entwicklungen in den Fahrzeugsegmenten, welche in den letzten Jahren beschafft wurden, sind für die polizeilichen Bedarfe zunehmend schwierig. Die Zuladungsmöglichkeiten werden geringer, Assistenzsysteme regeln immer mehr zwingend und Aspekte der Nachhaltigkeit haben „im Denken“ der Hersteller Veränderungen bewirkt. 

Es gilt ein geeignetes und den Bedarfen der Kolleg/-innen  gerecht werdendes Fahrzeug zu finden, um den polizeilichen Auftrag bestmöglich erfüllen zu können. Mit den Fahrzeugen werden Einsatz-und Verfolgungsfahrten durchgeführt, daher ist neben dem Arbeitsschutz auch die Motorisierung, der Antrieb und vieles mehr sehr wichtig. Insgesamt haben sich insbesondere durch die mitzuführende LebEl-Ausstattung die Bedarfe in den letzten Jahren hin zu einem größeren Fahrzeug entwickelt. 

Ab 2025 werden die aktuellen Modelle nach und nach durch ein Nachfolgemodell ersetzt. Um das Segment nicht nur auf den Bereich Utility einzuschränken, wird die Beladung zukünftig reduziert werden: die ballistischen Schutzdecken werden entnommen, die MP-Koffer durch andere geeignete Lösungen ersetzt und die gewichtsmäßige Bemessung der Insassen reduziert. 

Der Falschbetankungsschutz ist wieder vorgeschrieben, das halten wir für eine sehr gute Bewertung, hier hatte sich die GdP lange stark gemacht, um jegliche Möglichkeit der Falschbetankung und dann im Anschluss von Regressnahmen zu verhindern. Erneut vorgesehen ist eine Ablagefläche und auch Lademöglichkeit für die Mobilen Endgeräte, perspektivisch soll das Display eines der mitgeführten Geräte auf dem fahrzeugeigenen Display gespiegelt werden.

Neuerungen

Positiv ist hervorzuheben, dass es eine Videoüberwachung nach vorne und hinten geben soll. Im Sinne der Eigensicherung eine sinnvolle Maßnahme. Für die zivile Variante wird es lediglich die Videoüberwachung nach vorne geben, da man keine völlig verdeckte Anbringung gewährleistet sieht. 

Das fordert die GdP:

Wir fordern wie schon im Jahr 2019 für den Funkstreifenwagen die Antriebsart Allrad. Damals gab es hierzu intensive Gespräche zwischen HPR und Referat 345 und ein Fahrsicherheitstraining für den HPR-Vorstand, wo Fahrstabilität, Kraftübertragung und Spurtreue der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge auf Herz und Nieren geprüft wurden. Im A 6 ist es gelungen, den Allradantrieb zu beschaffen, obwohl es in der damaligen Ausschreibung nicht gefordert war. Die Fahrsicherheitstrainings sind hierauf abgestimmt und die Wetterbedingungen im Flächenland Rheinland-Pfalz geben den Bedarf her. In der aktuellen Leistungsbeschreibung sind allerdings alle Antriebsarten, auch reiner Front- und Heckantrieb zugelassen, um den Kreis der Anbiter nicht zu sehr einzuschränken und an Gewicht zu sparen. 

Wir fordern für unsere Kolleg/-innen in den 24/7 genutzten Fahrzeugen die optimale Beleuchtung und hochqualitative Bereifung. Warum die Bereifung nicht genauer spezifiziert wird, ist uns nicht ersichtlich. Hier geht es um die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen. 

Der seit vielen Jahren gerade aus Gründen des Gesundheitsschutzes diskutierte Polizeisitz hat erneut seinen Weg in die Leistungsbeschreibung gefunden. Allerdings nach wie vor nur als Bewertungskriterium, denn es gibt immer noch nicht viele Anbieter, die einen derartigen Sitz anbieten können. Wenn der Polizeisitz aber angeboten wird, kann damit die Punktzahl und damit die Aussicht auf einen Zuschlag gesteigert werden. 

Der Falschbetankungsschutz ist wieder vorgeschrieben, das halten wir für eine sehr gute Bewertung, hier hatte sich die GdP lange stark gemacht, um jegliche Möglichkeit der Falschbetankung und dann im Anschluss von Regressnahmen zu verhindern.

© Stephan Dinges
Stephan Dinges
„Moderne Fahrzeuge verfügen zunehmend über viele im Alltagsbetrieb hilfreiche Assistenzsysteme. Im täglichen Streifendienst sind diese sicher sinnvoll und eine tatsächliche Unterstützung. In Einsatzfahrten werden Assistenzsysteme wie Notbrems- oder Spurhalteassistent im Einzelfall allerding sogar gefährlich. Diese Systeme müssen für die Polizei zwingend abschaltbar sein, auch wenn dies zusätzliche Kosten bedeutet. Das wird in Zukunft zunehmend eine Rolle spielen beim autonomen Fahren.“
Ingo Schütte, stellv. Landesvorsitzender:
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Stephan Dinges

Landesvorsitzende Steffi Loth: „Der Streifenwagen ist ein Arbeitsplatz, an den sehr viele Ansprüche gestellt werden, die sich gelegentlich auch widersprechen. Wir sind froh über das intensive Bemühen aller beteiligten Kolleg/-innen um die bestmöglichen Lösungen. Und uns ist klar, dass die Polizei den Markt nicht bestimmen kann. Trotzdem stellen wir Forderungen an den Arbeitsschutz, Sitzkomfort, gute Bedienbarkeit und einsatztaktische Bedürfnisse und fordern für die Beschaffung eine auskömmliche Haushaltsvorsorge.“