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© Stephan Dinges
Stephan Dinges

23.06.2024

GdP fordert ausreichende Honorierung der Polizeiarbeit

Pressemitteilung

Am Tag des öffentlichen Dienstes, der auf einen Sonntag fällt, steht besonders der Wechselschichtdienst im Fokus

International ist der 23. Juni der “United Nations Public Service Day”. Dieser wurde 2003 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um die Arbeit der Menschen zu honorieren, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Im Fokus steht u.a. die Arbeit der Polizei in all ihren Bereichen und Facetten. Unsere Kolleg/-innen erbringen Tag für Tag eine unverzichtbare und wertvolle Arbeit für das Gemeinwohl, für unsere Demokratie, ihre Werte und die Bürger/-innen. Sie sind #IMMERDA# und unter der 110 rund um die Uhr 24/7 erreichbar. Zuverlässig und schnell sind sie zur Stelle und müssen dabei zunehmend mehr Gefahren in Kauf nehmen.

Der Polizeiberuf ist ein belastender und auch gefahrengeneigter Beruf, der in den Bundesländern seit der Förderalismusreform 2006 sehr heterogen entlohnt wird. Besoldung, Versorgung, Zulagen und Dienstunfallfürsorge sind stark ausdifferenziert und leider scheint eine Homogenisierung nicht in Aussicht.

Den Bedarf an jungen Polizist/-innen haben alle Bundesländer und der Bund. Um in Rheinland-Pfalz aber nicht das Nachsehen zu haben in diesem Wettbewerb um die Menschen, bedarf es im Hinblick auf die Besoldung der Einstellung nach dem Studium in das Eingangsamt A 10 und die Regelbeförderung in die A11.  

Auch der Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) muss besser bezahlt werden. Hiermit werden die Zeiten zu gesundheitlich oder sozial besonders ungünstigen Uhrzeiten begünstigt. In Rheinland-Pfalz werden für Dienste an den Sonn- und Feiertagen pro Stunde 3,71 Euro gezahlt, beim Bund sind es da schon 6,31 Euro. In Thüringen hat das Kabinett Ende Mai eine Erhöhung der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf 5 Euro für die Nachtstunden und an Sonn-und Feiertagen beschlossen. 

Weiter fordert die GdP die volle Auszahlung der Wechselschichtdienstzulage, diese liegt in RLP bei 51,13 Euro. Sie wird nicht in Gänze ausgezahlt, sondern mit der Polizeizulage verrechnet. Diese in die Jahre gekommene Reglung gehört ebenso abgeschafft wie die Kostendämpfungspauschale und die Zuzahlung von 26 Euro für Wahlleistungen im Beihilferecht. Bei der Polizeizulage sehen wir nach der erfreulichen Anhebung zum kommenden ersten Juli noch den Bedarf an der Ruhegehaltsfähigkeit.

Gerade für die besonders belastenden Dienste, allen voran der Wechselschichtdienst, muss eine Absenkung der Wochenarbeitszeit umgesetzt werden. Die GdP fordert die Absenkung auf 35 Stunden pro Woche.

© Stefan Dinges
Stefan Dinges
"Das „Honorieren“ der Polizeiarbeit fängt an der Basis an. Daher fordern wir als GdP endlich den DuZ auf 5 Euro zu erhöhen und die Wechselschichtdienstzulage zu 100% auszuzahlen sowie eine 35 Stunden Woche für den Wechselschichtdienst und die Regelbeförderung"
Aline Raber, stellvertretende Landesvorsitzende der GdP
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