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12.06.2024

Amtsangemessene Alimentation

Besoldung

LfF hat Widersprüche zur Alimentation 2023 beschieden

In der vergangenen Woche wurden die Widersprüche gegen die Besoldung für das Jahr 2023 durch das Landesamt für Finanzen beantwortet. Nun müsstet ihr überlegen, wie ihr weiter vorgehen möchtet. Hierzu möchten wir einige Hinweise bieten, diese könnt ihr auch wieder auf der Homepage nachlesen. Eine politische Lösung ist nicht abzusehen.

Reaktionsmöglichkeiten

  1. Solltet ihr die GdP per Rechtsschutz beauftragt haben, letztes Jahr eine Klage für euch einzureichen für die Besoldung 2022 und nun einen Widerspruchsbescheid betreffend die Besoldung 2023 erhalten haben, dann bitten wir darum, sich an den vertretenden Rechtsschutzsekretär zu wenden, damit er das Go bekommt, eine Klageerweiterung vorzunehmen.
  2. Wenn ihr letztes Jahr selbständig eine Klage eingereicht habt für die Besoldung 2022 und nun den Widerspruchsbescheid für die Besoldung 2023 erhalten habt, empfehlen wir zur Sicherheit die eingereichte Klage um den Besoldungszeitraum 2023 zu erweitern. Ein entsprechendes Muster findet ihr unter „Klageerweiterung“ auf unserer Homepage.
  3. Für den Fall, dass ihr letztes Jahr keine Klage eingereicht habt und nun den Widerspruchsbescheid betreffend die Besoldung 2023 erhalten habt, dann ist zur Anspruchswahrung gegen den Widerspruchsbescheid Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Ein entsprechendes Muster findet ihr ebenfalls auf unserer Homepage.

 

Und zu der Frage, ob Gerichtsgebühren entstehen bei einer Klageerweiterung ist zu sagen, dass wir hiervon nicht ausgehen.

Stefanie Loth | © Stephan Dinges
Stephan Dinges
„Es tut mir nach wie vor für euch sehr leid, wie mühsam das alles ist. Es wäre viel leichter, wenn die Landesregierung ein Einsehen hätte und durchgehend amtsangemessen besolden würde. Das würde sicherlich auch in der Justiz für Entlastung sorgen. Wir bleiben bei dem Thema weiter intensiv dran.“
Landesvorsitzende Steffi Loth
Muster als Download