24.03.2024
GdP zur Billigung des Bundesrats des Cannabisgesetz
Presse
Pressemitteilung
Wir brauchen jetzt Antworten auf die vielen Fragen, die das Gesetz auswirft
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag das Gesetz zur
Legalisierung von Cannabis gebilligt. Mehrfach hatte die GdP
Rheinland-Pfalz auf die handwerklichen Unzulänglichkeiten im Gesetz
hingewiesen und die rheinland-pfälzischen Vertreter/-innen im Bundesrat
angeschrieben ( https://t1p.de/83rb1 und https://t1p.de/rl6e8).
Umso unverständlicher ist nun, dass das Gesetz so umgesetzt wird. Wie soll
der legale Besitz von 25g, in den eigenen vier Wänden 50g, gerichtsfest
festgestellt werden? Wird die geeichte Waage zukünftig Ausstattungssoll
für jeden Streifenwagen? Was macht die Polizei, wenn der Nachbar
behauptet, dass Kindern oder Jugendlichen in der Nachbarwohnung Cannabis
gegeben wird? Oder Erwachsene im Beisein von Minderjährigen konsumieren?
Die Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten muss bei den Ordnungsämtern
angesiedelt werden. Dazu müssen diese entsprechend ausgebildet und
ausgestattet werden, sonst bleiben auch hier wieder Mehrbelastungen bei
der Polizei hängen. Sicherstellungen, Wiegen, Trocknen von Cannabis in
entsprechenden Räumlichkeiten, die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben
entsprechen. Dass diese vorbereitet sind, darf stark bezweifelt werden.
Die Landesvorsitzende Stefanie Loth: „Mir stellen sich viele Fragen für
den polizeilichen Alltag, aber auch die Frage, wie die Politik nun
verdeutlichen will, dass Cannabis trotz dieser Legalisierung für
Erwachsene, für Kinder und Jugendliche gefährlich und weiter verboten ist.
Am Ende sehe ich einige Aufgaben auf die Polizei und hier insbesondere auf
den Wechselschichtdienst zukommen, wie mehr Präventionsarbeit, mehr
Kontrollen im Straßenverkehr und mehr Aufwände bei den Kontrollen auf der
Straße, aber kein Mehr an Personal und finanziellen Mitteln.“
![© Stephan Dinges](/Rheinland-Pfalz/Bilder/Personen/8628/image-thumb__8628__quote/Hummel_Sven_ernst.a4e88c86.jpg)
Stephan Dinges
„Die Polizei wird die neuen Aufgaben nicht alle zum 01.04.2024 umsetzen können! Dabei braucht ein handlungsfähiger Staat eine gut vorbereitete Polizei.“Sven Hummel, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP
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