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05.12.2023

Alimentation 2023

Beamtenpolitik Beamtenrecht Besoldung

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Die Einschätzung der GdP ändert sich nicht

Rückblick: Wir haben euch im Winter 2022 darüber informiert, dass wir Zweifel an der Amtsangemessenheit der Alimentation haben. Viele haben hierauf Widersprüche gegen ihre Alimentation eingelegt. In unserem schriftlichen Austausch und persönlichen Gesprächen mit der Finanzministerin Doris Ahnen, wir berichteten im Februar und im Mai mit einem „Politik im Blick“, konnten wir weder ein Einsehen dahingehend erreichen, dass sie bei der Besoldung im Jahr 2022 etwas draufgibt, noch dass sie Verfahren ruhend stellt, damit die Amtsangemessenheit überprüft werden kann und zeitgleich die Ansprüche nicht verfallen. Ganz im Gegenteil, Frau Ahnen erklärte in ihrem Schreiben vom 28. April 2023 an die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und an unsere Landesvorsitzende Sabrina Kunz im Spitzengespräch: „Entgegen Ihren Ausführungen im Schreiben vom 5. April hege ich jedoch keine Zweifel an der Verfassungskonformität der Alimentation im Jahr 2022.“

Das sahen und sehen wir anders

Wir haben Mustertexte für die Widersprüche zur Verfügung gestellt, sowohl für die Beamt/-innen als auch für die Versorgungsempfänger/-innen und zahlreiche Beratungen durchgeführt und viele haben tatsächlich Widerspruch eingelegt. Dann ging es juristisch in die nächste Phase. Ihr erinnert euch, unmittelbar vor den Sommerferien erreichten euch per förmlicher Zustellung die ablehnenden Bescheide, in denen per Textbausteine Bezug genommen wurde auf das Landesbesoldungsanpassungsgesetz aus dem Dezember 2022 und die Widersprüche als unbegründet abgelehnt wurden. Für alle, die Klage erheben wollten, haben wir dann in einem FAQ auf der Homepage alle Informationen bereitgehalten - von einem Muster für die Klageerhebung bis zur Klagebegründung und vielen Hinweisen zum Verfahren. Dort werden wir auch weiter Infos zur Verfügung stellen: FAQs Die GdP hatte sich dann dazu entschlossen, 13 Kolleg/-innen im Klageverfahren selbst bzw. durch die DGB-Rechtsschutz GmbH zu unterstützen. Es sei hier noch einmal erklärt, wir konnten weder im Jahr 2022 und noch können wir im Jahr 2023 für alle Mitglieder die Prozesse führen und die Kosten tragen, da so viele Beamt/-innen bei uns organisiert sind, dass allein die Gerichtskosten annähernd 4 Millionen Euro betragen hätten, wenn sich alle einer Klage angeschlossen hätten.

Und jetzt, wie geht es jetzt weiter?

Steffi Loth, zuständig für das Beamten-und Besoldungsrecht, kommt zu folgender Einschätzung: „Ich finde es unfassbar, dass die Landesregierung die rheinland-pfälzischen Beamt/-innen so hängen lässt. Ein Zugehen auf uns wäre gewesen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, noch nicht einmal dazu war man bereit. Immer wurden wir auf die Tarifrunde im Herbst 2023 vertröstet, jetzt liegt sie an und in der 2. Runde gab es nicht mal ein Angebot. Ich bin sehr gespannt, wie das Ergebnis in der 3. Runde morgen aussehen wird, da kann die Arbeitgeberseite ihre Worte in Taten umsetzen“.