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18.09.2025

Jetzt soll der Pensionsfonds
zur Haushaltssanierung
beitragen

Die Landesregierung ändert das Pensionsfondsgesetz nach nur einem Jahr erneut.

 Insgesamt 920 Millionen Euro aus dem Pensionsfonds plant die Landesregierung im Haushalt 2026 ein. Der Effekt: Insgesamt kosten die Pensionsberechtigten das Land dann netto sogar etwas weniger als 2025. Damit dieser Plan funktioniert, will die Landesregierung das Gesetz zur Errichtung des Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen (PFoG) erneut ändern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung jetzt vorgelegt.

Den hierzu vorgelegten Gesetzentwurf lehnt die GdP ab.
Weder das Haushaltsgesetz noch die mittelfristige Finanzplanung oder der Umgang mit den Abführungen des Pensionsfonds an den Landeshaushalt lassen erkennen, dass die Landesregierung sich dem ursprünglichen Anliegen des Pensionsfonds verpflichtet fühlt.
Mit der geplanten Änderung des PFoG will sich die Landesregierung eine erweiterte Zugriffsmöglichkeit auf die in dem Sondervermögen angelegten Gelder verschaffen, ohne dass gleichzeitig eine Zweckbindung der Mittel im Haushalt wirksam verankert wird. Ebenso fehlt es an einer klaren mittelfristigen Strategie zum weiteren Umgang mit dem Vermögen des Pensionsfonds.

GdP Forderung: Zweckbindung und langfristige Strategie für den Pensionsfonds sicherstellen.

Die GdP erkennt ausdrücklich an, dass das Vermögen des Pensionsfonds zum Ausgleich demographischer Effekte geschaffen worden ist und das aktuell aufgrund der Entwicklung der Zahl der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand die Voraussetzungen dafür vorliegen, dieses Vermögen auch einzusetzen.
Wir fordern aber eine klare Strategie zum weiteren Umgang mit dem Vermögen des Pensionsfonds, die sich ausschließlich an der mittelfristigen Entwicklung der Zahl der Pensionsberechtigten orientiert. Eine Ausweitung der Entnahmemöglichkeit, ohne dass der Landtag gleichzeitig eine mittelfristige Perspektive zum weiteren Umgang mit dem Sondervermögen schafft, lehnen wir ab.

Kurzfristige Änderungen schwächen den Pensionsfonds.

Die jetzt geplante Anpassung des PFoG folgt auf eine erst 2024 verabschiedete Regelung, mit der der Landesgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, Entnahmen i.H.d. mittelfristigen Rendite aus dem Pensionsfonds zu tätigen. Für 2025 kämen so immerhin 570 Millionen Euro zusammen. Bereits diese Regelung wurde mit den Kostensteigerungen durch die anstehende Übertragung des Tarifabschlusses 2023 auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge begründet. Eine Überprüfung der Regelung war für 2029 vorgesehen. Dadurch sollte Planungssicherheit für Anlageentscheidungen geschaffen werden. Mit der geplanten erneuten Änderung gefährdet die Landesregierung diese Planungssicherheit.

 

Hintergrundinfos zum Pensionsfonds

Warum gibt es den Pensionsfonds?

Dass die geburtenstarken Jahrgänge der sog. Baby-Boomer auch irgendwann einmal ins Renten-, oder Pensionsalter kommen, ist keine Überraschung. Bereits Ende der 1990er Jahre war klar, dass die Zahl der Pensionsberechtigten ab Mitte der 2020er Jahre bis in die 2030er Jahre hinein stark steigt. Grund hierfür sind demographische Effekte. Der Pensionsfonds sollte hierfür Vorsorge treffen, damit die Pensionsverpflichtungen den Gesamthaushalt des Landes, dann, wenn der Höchststand der Pensionsberechtigten erreicht wird, nicht zu stark belasten. Der Pensionsfonds hat die aktuell hohen Versorgungsausgaben so gesehen vorfinanziert.

Wo kommt das Geld im Pensionsfonds her?

Im Pensionsfonds des Landes NRW sind aktuell rund 16 Milliarden Euro angelegt. Das Sondervermögen wurde durch unmittelbare Abzüge bei der Anpassung der Beamtenbesoldung zwischen 1999 und 2016 (4,7 Mrd Euro) einerseits und direkten Einzahlungen aus dem Landeshaushalt zwischen 2006 und 2024 (6,4 Mrd. Euro) andererseits aufgebaut und am Kapitalmarkt angelegt.

Wem gehört das Geld im Pensionsfonds?

Als Sondervermögen des Landes gehört das Geld dem Land. Die Beamtinnen und Beamten haben keinen rechtlichen Anspruch auf das Vermögen, auch wenn der Fonds zum Teil mit Einsparungen bei der Besoldung finanziert wurde. Der zwischen 1999 und 2016 geltende Versorgungsabschlag ist nicht mit einem individuellen Beitrag im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu vergleichen. Aber weil der Effekt im Portemonnaie der Beamtinnen und Beamten der gleiche war, besteht eine politische Verantwortung, das Geld auch unmittelbar für die Beamtenversorgung einzusetzen.

Wer verwaltet und kontrolliert den Pensionsfonds?

Das Finanzministerium verwaltet den Pensionsfonds auf der Grundlage von Anlagerichtlinien, die die Landesregierung beschließt. Zudem gibt es eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Landtag. Weiterhin gibt es einen Beirat, in dem auch die Gewerkschaften vertreten sind. Der Beirat ist vor einer Änderung der Anlagerichtlinien anzuhören, hat aber kein Mitbestimmungsrecht.

Und wenn das Geld im Pensionsfonds mal weg ist?

Aktuell verbietet das PFoG, den Bestand des Fonds unter 14,1 Mrd. Euro sinken zu lassen. Dabei soll es auch nach der aktuell geplanten Gesetzesänderung bleiben. Aber selbst wenn das Vermögen komplett aufgebraucht würde, hätte das keine Auswirkungen auf die Versorgungsansprüche der Pensionärinnen und Pensionäre. Der Pensionsfonds finanziert nicht unmittelbar die Pensionen.