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© Foto: Holger Dumke/GdP
Foto: Holger Dumke/GdP

11.02.2025

Amtsangemessene Besoldung 2022

Die Frage der amtsangemessenen Besoldung beschäftigt seit Jahren Gerichte, den Dienstherrn und allen voran unsere Kolleginnen und Kollegen. In den letzten Jahren haben wir Euch hierzu jährlich mit Widersprüchen ausgestattet, aufgrund derer viele (gerade kinderreiche) Kolleginnen und Kollegen erhebliche Nachzahlungen erhalten haben. Das hat uns für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sehr gefreut. Nicht gefreut hat uns aber der Umstand, dass diesen Nachzahlungen häufig jahrelange Gerichtsverfahren vorangehen mussten. Ebenso hat uns nicht gefreut, dass gerade junge und/oder kinderlose Kolleginnen und Kollegen keine Nachzahlungen erhalten haben. Gerade aus diesem Grund hatten wir auch für 2022 Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt.

Landesregierung lässt Beschäftigte im Regen stehen

Bisher war es üblich, dass eingereichte Widersprüche ruhend gestellt wurden und mit Musterverfahren strittige Rechtsfragen vor Gericht geklärt wurden. Die Ergebnisse der Verfahrens galten dann für alle Widersprüche . Ein immer noch sehr aufwändiges Verfahren, zumindest aber mussten nicht alle Kolleginnen und Kollegen eigenständig klagen. Mit dieser Vorgehensweise bricht die Landesregierung nun für das „Besoldungsjahr“ 2022: Für dieses Jahr werdet ihr zeitnah ablehnende Widerspruchsbescheide erhalten, gegen die euch nur noch der Klageweg übrig bleibt. Die GdP hat über Monate versucht, doch noch Musterverfahren zu ermöglichen. Die Landesregierung blockt dieses Ansinnen zumindest für 2022 kategorisch ab. Für uns ist hier klar: Das Land setzt hier „auf Lücke“. Man geht davon aus, dass eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen nicht klagen wird.

Laut letzten Aussagen der Landesregierung liegen aktuell ca. 47.000 unbearbeitete Widersprüche für 2022 vor. Die GdP kann aufgrund der Masse der Verfahren, wie auch den ungewissen Erfolgsaussichten, entsprechende Klagen nicht mit unserem Rechtsschutz begleiten. Soweit ihr eigenständig Klage einreichen möchtet, können wir euch aber ein Muster zur Verfügung stellen. Weitere Fragen beantworten wir euch in unseren FAQ`s zu diesem Thema.

Wichtig: Diese Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf 2022. Für 2023 und 2024 werden wir Euch nochmals gesondert informieren!

Musterklage zum Download

Hier findet Ihr alles Wissenwerte zur Amtsangemessenen Alimentation 2022.