18.12.2024
Mehrarbeit: GdP fordert klare Regelungen vom Land
Die Frage, wie angeordnete Mehrarbeit zu definieren ist, wann sie entsteht, und vor allem wann Sie verfällt, sorgt spätestens seit dem sog. „Sensibilisierungserlass“ des Innenministeriums und der Verfügung des LAFP NRW für großen Frust in den Behörden. Die aktuelle beschäftigtenunfreundliche Auslegung führt dabei seit Monaten dazu, dass angeordnete Mehrarbeit von Kolleginnen und Kollegen falsch berechnet wird und damit unter Umständen aufgrund der Regelungen der Bagatellgrenze verfällt. Beispielsweise dann, wenn kurz vor Monatesende Freizeitausgleich aus vorhandenem Zeitguthaben in Anspruch genommen wird.
Die GdP setzt sich hier seit Monaten dafür ein, dass der Dienstherr zu Gunsten der Kolleginnen und Kollegen klare und vor allem beschäftigtenfreundliche Regelungen formuliert. Nun kommt mit Blick auf die Einführung einer landesweit einheitlichen Zeiterfassungssoftware nochmal Bewegung in das Thema.
Im Vergleich zwischen der zu leistenden monatlichen Soll-Arbeitszeit und der geleisteten Ist-Arbeitszeit müssen vorhandene positive Zeitguthaben auf den Differenz- und GLAZ/FLAZ-Konten entsprechend berücksichtigt werden und bei Inanspruchnahme für Freizeit gerade nicht durch angeordnete Mehrarbeit quasi aufgefüllt werden, bevor rechtlich einwandfreie angeordnete Mehrarbeit entstehen kann.
Minister steht weiter im Wort
Die GdP und der PHPR wurden in den vergangenen Monaten nicht müde, den Minister an sein Versprechen zu erinnern, dass in seiner Amtszeit keine Überstunde verfällt. Auch nicht, wenn wie aktuell ein neues Zeiterfassungssystem eingeführt werden soll. Und ebenso wenig, wenn der Landesrechnungshof in alljährlicher Tradition einen „nachlässigen Umgang“ in der Arbeitszeiterfassung bei der Polizei NRW kritisiert.
Für die GdP ist klar: Die Kolleginnen und Kollegen holen die sprichwörtlichen „Kohlen aus dem Feuer“ und dürfen hierfür auf politischen Rückhalt vertrauen.
Wie immer in der Polizei NRW: Die nächste Großlage ist nicht weit entfernt: Die bevorstehende Silvesternacht wird am 31.12. in vielen Kreispolizeibehörden Mehrarbeit auslösen. Die Kolleginnen und Kollegen stehen bereit und werden landesweit für einen sicheren Übergang in das neue Jahr sorgen, davon sind wir überzeugt. Im Gegenzug haben wir die Erwartungshaltung, dass der geleistete Dienst am 01.01.2025 nicht verfällt. Die GdP wird hier weiter Druck für klare Regelungen machen.