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© Foto: Sven Vüllers
Foto: Sven Vüllers

08.12.2024

GdP wendet sich an MP!
Keine Verschlechterung bei der Zeiterfassung!

Beamtenpolitik

Mit einer dringenden Bitte haben wir uns letzte Woche an den Ministerpräsidenten gewandt. Es gilt, einer Verschlechterung bei der morgendlichen elektronischen Zeiterfassung durch die Einführung eines landeseinheitlichen Programms zuvorzukommen.

Aktuell wird die Erfassung in den Polizeibehörden des Landes noch sehr unterschiedlich mit zahlreichen 
verschiedenen Softwareprodukten gehandhabt. Dabei haben viele Behörden derzeit einen Arbeitszeitrahmen für die Gleitzeit definiert, der sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Regierungsbeschäftigte einen Arbeitsbeginn bereits um 06:00 Uhr morgens erlaubt. Hierdurch ist vor Ort insbesondere dem kontinuierlich nachgefragten Bedarf unserer Kolleginnen und Kollegen Rechnung getragen worden. 

Der TV-L lässt für unsere Tarifbeschäftigten in § 6 einen Arbeitszeitrahmen von 6:00 bis 20:00 Uhr zu. 
Hingegen erlaubt § 14 der AZVO für die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen 
derzeit nur einen Gleitzeitrahmen zwischen 06:30 und 20:00 Uhr.

In dem neuen landeseinheitlichen Zeiterfassungsprogramm möchte man die Vorgaben der AZVO einhalten und den landesweit frühestmöglichen Arbeitsbeginn für Beamtinnen und Beamten in der flexiblen Arbeitszeit einheitlich auf 06:30 Uhr festsetzen. Die anderweitigen Regelungen in einer großen Anzahl von Polizeibehörden in NRW wären damit hinfällig.

In einer immer flexibleren Gesellschaft ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf oft von 
existenzieller Bedeutung. In diesem Zusammenhang spielt eine entspanntere Verkehrslage zur Erreichung der Dienststelle eine große Rolle. Eine halbe Stunde früher oder später kann im morgendlichen Berufsverkehr viel ausmachen. Auch der Arbeitsschutz ist gerade im Sommer ein ausschlaggebender Faktor. 

Zudem gibt es Hinweise, dass auch aus der Landesregierung der Wunsch einer Angleichung des 
Arbeitszeitrahmens auch für die Beamtinnen und Beamte auf 6:00 Uhr formuliert wird. Warum also erst verschlechtern, um dann wieder zürückzurudern?

 Unsere Bitte an Herrn Wüst: Rechtzeitig vor die Lage kommen und durch einen einheitlichen Beginn ab 
6:00 Uhr einem drohenden Zeiterfassungsfrust für die Kolleginnen und Kollegen zuvorzukommen. Wir bleiben für Euch dran!