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© Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

05.12.2024

Fortbildung neu denken

Fortbildung

Die Polizei Nordrhein-Westfalen sieht sich angesichts gesellschaftlicher, technologischer und organisatorischer Herausforderungen mit einem wachsenden Bedarf an qualifizierter, zukunftsorientierter Bildungsarbeit konfrontiert. Bildung und Wissen sind unverzichtbare Schlüsselfaktoren, um die Einsatzfähigkeit der Polizei langfristig zu sichern. Sie sichern nicht nur die fachliche und soziale Kompetenz der Mitarbeitenden, sondern sind auch Grundlage für die Bewältigung dynamischer Herausforderungen. Bildung und Wissen müssen als gleichrangig zu operativen Aufgaben anerkannt und priorisiert werden, da nur eine umfassend qualifizierte Belegschaft in der Lage ist, auf komplexe Bedrohungslagen, gesellschaftliche Veränderungen und technische Entwicklungen angemessen zu reagieren.

Um eine zukunftsorientierte und effektive (Fort-) Bildung bei der Polizei in NRW zu garan-tieren, muss der Stellenwert organisatorisch und finanziell gestärkt werden. Zu keiner Zeit darf aufgrund von schwierigen Haushaltslagen im Bereich der Bildung gespart werden! Immer mehr Aufgaben bei immer weniger Budget zu bewältigen, ist kein zukunftsfähiges Modell. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass aufgrund von Sparmaßnahmen im Jahr 2025 erforderliche Fortbildungen nicht stattfinden werden. Das darf nicht sein! Die Fortbildung bei der Polizei muss neu gedacht werden - und die Weichen dafür müssen JETZT gestellt werden. Für diesen Prozess sieht die GdP folgende Punkte als absolut notwendig an:

1. Wiedereinführung der Lehrzulage für alle Lehrenden in der Fortbildung

Es gibt in vielen Bereichen massive Probleme, ausgewiesene Experten als Leh-rende für die Fortbildung zu gewinnen, weil der Wechsel für Kolleginnen und Kolle-gen mit erheblichen persönlichen und finanziellen Nachteilen verbunden ist. Daher ist es unerlässlich, eine längst veraltete Lehrzulagenverordnung endlich der Realität anzupassen. Digitale Lernformate und ein hohes Maß an fachlicher Spezialisierung sind heute gefragt und müssen sich in der entsprechenden Verordnung wiederfinden.

2. Ausweitung der Stellen A12 / A13

Um den Stellenwert der Fortbildung in der Polizei langfristig zu stärken und attraktiver zu gestalten, sind deutlich mehr A12- und A13-Stellen notwendig. Angemessene Karrierechancen müssen sich durch die Bausteine „Bildung“ und „Lehre“ in einem Personalentwicklungskonzept wiederfinden. So könnte auch ein Baustein für die Zulassung zur modularen Qualifizierung als Anreiz denkbar sein.

3. Stärkung von digitaler Fortbildung und digitalem Wissenstransfer

Schon jetzt gibt es im Bereich der Fortbildung einen riesigen Stau. Kolleginnen und Kollegen warten zum Teil monatelang auf dringend benötigte Fortbildungen, die Einführungsfortbildung K ist da nur ein Beispiel. Die Digitalisierung bietet erhebliche Potenziale, um Fortbildungsangebote effizienter und flexibler zu gestalten. Digitale Fortbildung ermöglicht es, Inhalte bedarfsorientiert, ortsunabhängig und individuell anzubieten. Am Arbeitsplatz abrufbare, modular aufgebaute Bildungs- und Wis-sensformate wiederum können ohne Bindung an eine formale Fortbildung den hohen Bedarf, z. B. an schnellen Onboarding-Prozessen für Neueinstellungen und Funktionswechsel decken. Digitale Fortbildung und digitaler Wissenstransfer schaf-fen schnell die dringend benötigten Kapazitäten bei der Polizei, um den Fortbil-dungsstau aufzulösen und einen effektiven und zeitnahen Wissenstransfer zu ge-währleisten.

4. Investitionen in die digitale Infrastruktur

Die digitale Transformation erfordert Investitionen in die digitale Infrastruktur, um modernes Lernen und Wissensmanagement zu ermöglichen. Fehlende technische Ausstattung, wie etwa dienstliche Laptops für Lernende vor Ort oder Zugang zu einer internetfähigen Lernplattform, behindern die Teilnahme an digitalen Bildungsangeboten und erschweren den Wissenstransfer. Ziel muss es sein, ortsunabhängig und flexibel lernen zu können und die Integration von digitalen Lern- und Wissensformaten in den Arbeitsalltag zu integrieren.

5. Innovationsprozesse durch Künstliche Intelligenz stärken

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Bildungs- und Wissensmanage-mentprozesse ist ein entscheidender Schritt, um die polizeiliche Bildungsarbeit zu-kunftsfähig zu machen. Aus diesem Grund ist es wichtig, das LAFP in die Lage zu versetzen, aktiv an der Entwicklung und Implementierung von KI-Systemen mitzu-wirken.

Wiedereinführung der Lehrzulage muss erster Schritt sein