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© Steffi Bauer/GdP
Steffi Bauer/GdP

12.11.2024

Musterwidersprüche Amtsangemessene Besoldung/Versorgung 2024

Beamtenpolitik Senioren

Alle Jahre wieder beschäftigt unsere Kolleginnen und Kollegen die Frage, ob die Besoldung und die Versorgung den Anforderungen der Gerichte zur Amtsangemessenen Alimentation genügen. Zuletzt hatte das Land mit dem Besoldungsanpassungsgesetz nicht nur die 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses beschlossen, sondern auch die Systematik der Berechnung tiefgehend verändert. So soll u.a. künftig die Einberechnung eines „fiktiven Partnereinkommen“ dazu führen, dass die Besoldung in den unteren Besoldungsgruppen nicht mehr verfassungswidrig ist. Ob das Bundesverfassungsgericht diese Vorgehensweise mitgeht, darf zumindest bezweifelt werden. Daher stellen wir Euch auch für dieses Jahr Musterwidersprüche zur Verfügung, damit ihr mögliche Ansprüche für das laufende Jahr 2024 schützt.

Unsere Empfehlung zur Wahrung Deiner möglichen Ansprüche für 2024:

Um möglicherweise bestehende Ansprüche zu wahren, empfehlen wir Euch, den angehängten Musterwiderspruch auszufüllen und einzureichen. Es gibt zwei verschiedene Fassungen, eine für Kolleginnen und Kollegen im aktiven Dienst („Widerspruch Besoldung“) und eine für unsere Pensionärinnen und Pensionäre („Widerspruch Versorgung“). Für beide Widersprüche gibt es auf S. 1 Ausfüllhinweise für Euch, diese bitte nicht an das Landesamt für Besoldung und Versorgung übersenden. Nach dem Einreichen des Widerspruchs solltet Ihr eine Eingangsbestätigung erhalten, die Ihr sorgfältig aufbewahren solltet. Mehr müsst ihr für 2024 nicht unternehmen. Sobald hier etwas spruchreif ist, informieren wir euch!

Ausblick: Besoldung muss dauerhaft auf verfassungsgemäßem Niveau sein

Dass nun erneut Widersprüche eingereicht werden müssen, ist ärgerlich. Nötig werden sie, weil die Besoldung sich immer am absoluten Minimum der rechtlichen Vorgaben bewegt. Wenn Politik die
13.11.2024 Wertschätzungsbekundungen unseren Kolleginnen und Kollegen gegenüber ernst meint, muss die Besoldung dauerhaft verfassungsgemäß und attraktiv gestaltet werden.