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© Foto: Volker Hartmann/GdP
Foto: Volker Hartmann/GdP

21.10.2024

FAQ Besoldungsanpassung 2024/25

Stories Beamtenpolitik

Die nächsten Anpassungen der Besoldung aufgrund des letzten Tarifabschlusses stehen kurz bevor.
Hier kommen Eure Fragen und unsere Antworten darauf:

1.) Wie wird meine Besoldung zum 01.11.2024 angepasst werden?
a.) Eure Grundbesoldung steigt um 200 Euro (Sockelbetrag).
b.) Ebenso erhöhen sich folgende Zulagen um 4,76 %: Familienzuschlag, Strukturzulage, Sonn- und
Feiertags-DuZ und Mehrarbeitsvergütung.
c.) Die Anwärterbezüge steigen um 100 Euro pro Monat.

2.) Wie sieht die Anpassung zum 01.02.2025 aus?
Zum 01.02.2025 findet die zweite Anpassung statt, die die GdP bei den Tarifverhandlungen für euch
erstritten hat:
 Eure Grundbesoldung steigt nochmals um 5,5 %.
 Die oben erwähnten Zulagen steigen ebenfalls nochmals um 5,5 %.
 Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 Euro pro Monat.

3.) Was gibt es sonst noch an Änderungen?
Neben den Besoldungsanpassungen sieht das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2024 Anpassungen des
Familienzuschlages vor.
a.) Ausgleichszulage zum Familienzuschlag: Der Familienzuschlag ab dem dritten Kind orientiert sich
künftig auch (wie bisher schon bei den ersten beiden Kindern) an der Mietenstufe des
Hauptwohnsitzes des/der Beamten/Beamtinnen. Das kann dazu führen, dass der neue Zuschlag
für das dritte und weitere Kinder geringer ausfällt. Hier hat die GdP aber erreicht, dass Ihr
keinerlei finanziellen Einbußen hinnehmen müsst: Die Differenz zwischen dem geringeren und
eurem aktuellen Familienzuschlag wird als Ausgleichszulage von Amts wegen ausgezahlt. Ihr
müsst hier nichts unternehmen.
b.) Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag: Soweit das Einkommen eines Beamten oder einer
Beamtin (inklusive eines fiktiven Einkommens des Ehepartner/der Ehepartnerin) nicht 115 % über
dem grundsicherungsrechtlichen Mindestbedarf liegt, besteht fortan ein Anspruch auf einen sog.
Ergänzungszuschlag. Der Ergänzungszuschlag wird ab der Besoldungsgruppe A9 regelmäßig
keine Rolle spielen und betrifft daher unsere Kolleginnen und Kollegen in der Mehrzahl nicht.
Soweit Kolleginnen und Kollegen sich in darunterliegenden Besoldungsgruppen (insbesondere A6)
befinden, sprecht uns gerne an, damit wir mögliche Ansprüche gemeinsam mit Euch prüfen.

Ob die neuen Regelungen rechtlich in Ordnung sind, wird noch zu prüfen sein. Auch die Frage der
Rechtmäßigkeit der Alimentation insgesamt müssen Gerichte wohl nochmals prüfen. Wir werden Euch zeitnah mit entsprechenden Musterwidersprüchen für das laufende Jahr ausstatten. Die
Landesregierung hat angekündigt für 2024, im Gegensatz zu den Jahren 2022 und 2023, eingehende
Widersprüche ruhend zu stellen und Musterverfahren durchführen zu wollen.