jumpToMain
© Foto: GdP
Foto: GdP

10.06.2024

Besoldungsanpassung: Landesregierung passt Gesetzentwurf an

Beamtenpolitik

Die Signale nach dem Tarifabschluss aus der Politik waren deutlich: Das Ergebnis sollte 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Ein wichtiges und richtiges Zeichen der Wertschätzung, das auch im Rahmen eines Spitzengesprächs der Landesregierung mit den Gewerkschaften bekräftigt wurde.

Umso überraschender war für die GdP der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes, der neben den wenig nachvollziehbaren Anpassungen zur amtsangemessenen Alimentation auch bei der Übertragung des Ergebnisses nicht konsequent bei einer 1:1-Übernahme blieb.

Die GdP hatte am Gesetzentwurf u. a. kritisiert, dass zum 1. November 2024 keine Erhöhung des Familienzuschlages und der Mehrarbeitsvergütung vorgesehen war.

Nun hat sich die Landesregierung bewegt und hat angekündigt, den Familienzuschlag und die Mehrarbeitsvergütung auch mit 4,76 % zum 1. November 2024 zu erhöhen. Das geänderte Besoldungsanpassungsgesetz soll in diesen Tagen dem Landtag zugeleitet werden.

Die Erhöhungen im Einzelnen:

1.) Zum 1. November 2024:

  • Erhöhung der Grundbesoldung um 200 Euro,
  • Erhöhung der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter um 100 Euro,
  • Erhöhung der seit jeher erhöhten Zulagen (Sonn- und Feiertags-DuZ, Strukturzulage und nun hinzugekommen Familienzuschlag und Mehrarbeitsvergütung) um 4,76 %

 

2.) Zum 1. Februar 2025:

  • Weitere Erhöhung der Grundbesoldung um 5,5 %,
  • weitere Erhöhung der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter um 50 Euro,
  • Erhöhung der seit jeher dynamisierten Zulagen (Familienzuschlag, Sonn- und Feiertags-DuZ, Strukturzulage und Mehrarbeitsvergütung) um weitere 5,5 %.

Weitere Taten müssen folgen:

  • Die von der GdP vorgebrachte Kritik zur weiteren Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation hat bisher noch nicht zu Anpassungen am Gesetzentwurf geführt - da werden wir den parlamentarischen Beratungsprozess im Landtag intensiv begleiten und unsere Positionen dort intensiv vertreten.
  • Es entsteht der Eindruck, als wolle man jetzt die Grundlage dafür schaffen, dass künftige Besoldungsanpassungen möglichst niedrig ausfallen.
  • Ebenso alarmierend: Keine Änderungen der überlangen Wochenarbeitszeit, weiter keine Anpassungen bei Polizei- und Schichtzulagen, ebenso wenig wie beim Samstags- und Nacht-DuZ.
  • NRW fällt hier im Quervergleich immer weiter zurück. Der Eindruck unserer Kolleginnen und Kollegen, dass der Dienstherr sie nur noch als „Kostenfaktor“ wahrnimmt, verstärkt sich immer weiter. So positiv die Entwicklungen im Bereich Ausrüstung/Austattung in den vergangenen Jahren waren; bei der Ressource Mensch spart das Land kosequent. In Zeiten des Fachkräftemangels und enormer Herausforderungen für die Polizei NRW ein verheerendes Signal.


Wir bleiben an diesem Thema dran!

BeamtenNews zum Download