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© Foto: Justin Brosch/GdP
Foto: Justin Brosch/GdP

09.06.2024

Neuer PDU-Erlass mit klarer GdP-Handschrift

Beamtenpolitik

Ganze drei Monate haben die Verhandlungen zwischen Polizei-Hauptpersonalrat und dem Dienstherren zum aktuell versandten neuen PDU-Erlass gedauert. Das war aber auch bitter nötig, denn die ersten Entwürfe haben erkrankte Kolleginnen und Kollegen als „Kostenfaktor“ betrachtet. Ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag rund um die Uhr „reinhauen“, um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Dass sie dann bei Erkrankungen, die sehr häufig ihre Ursache im Dienst finden, zu bloßen „Kostenfaktoren“ degradiert werden, hat weder mit Fürsorge noch mit einem sonderlich wertschätzendem Menschenbild zu tun.

Orientierungswert für Laufbahnwechsel bleibt bei 50

Der Punkt, der in den ersten Entwürfen wahrscheinlich am allermeisten schockiert hat: Der Orientierungswert, bis zu dem ein Laufbahnwechsel möglich sein soll, sollte von bisher von 50 auf 55 Jahre angehoben werden. Ziel war dabei, mehr Kolleginnen und Kollegen in den Laufbahnwechsel zu bekommen und die Kosten der Freien Heilfürsorge einzusparen. Nach dem Laufbahnwechsel hätte der Dienstherr dann auch noch von einem deutlichen späteren Ruhestandseintritt profitiert.

Ein absolutes Unding sowohl für den PHPR als auch die GdP. Mit klaren Worten wurde dem Minister gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass hier kein Raum für „Verhandlungen“ besteht. In der Folge wurden die Gedanken dann auch wieder verworfen, ein toller gewerkschaftlicher Erfolg!

Ausblick: Fokus muss immer auf den Betroffenen liegen

Neben den Großbaustellen wurde der PDU-Erlass in der neuen Fassung deutlich vereinfacht. Wichtig ist auch, dass nun mehr Möglichkeiten bestehen, in den konkreten Einzelfällen von der Einleitung von PDU-Verfahren abzusehen. Ein wichtiger Punkt, weil die Verfahren zusätzlich zur Erkrankung eine weitere Belastung für die Kolleginnen und Kollegen darstellt. Die Botschaft in den neuen Regelungen ist ganz klar: Die Genesung und die anschließende Fortsetzung des Dienstes müssen absolute Priorotät haben, alle weiteren Maßnahmen folgen mit weitem Abstand. Um das nochmal ganz klarzustellen, hat das Ministerium auf hohen Druck des PHPR genau diese Marschroute in einer gemeinsamen Veranstaltung Vertreterinnen und Vertretern der Direktionen ZA und den örtlichen Personalräten gegenüber erläutert. Die GdP wird auch nach Einführung genau beobachten, ob es bei dieser Betrachtung bleibt!

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