04.09.2022
GdP fordert Energiepreispauschale auch für Versorgungsempfänger in NRW
Senioren
Am Wochenende hat die Bundesregierung das dritte Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet auch die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende. Auch die Versorgungsempfänger:innen des Bundes wurden bedacht – nicht jedoch die Pensionäre:innen der Länder und Kommunen.
Neues Maßnahmenpaket erneut lückenhaft
Dies kann so nicht angehen! Bereits mit unserer Pressemitteilung vom 12.
Mai 2022 haben wir die Zahlung der Energiepreispauschale auch für die
Ruheständler in NRW eingefordert. Zusammen mit den vorangegangenen
Entlastungspaketen investiert der Bundesregierung insgesamt 95 Milliarden
Euro zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft von
der Belastung durch steigende Energiepreise. Da kann es nicht sein, dass
die Gruppe der Versorgungsempfänger:innen auf Länderebene als einzelne
Gruppe von der Zahlung der Energiepauschale willkürlich ausgenommen wird
Auch für sie muss der Bund entsprechende Leistungen zur Verfügung stellen!
Denn: Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes
NRW sind gleichermaßen von den horrenden aktuellen Teuerungsraten
betroffen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass sie als gleichermaßen
Betroffene nun auf den Goodwill der Landesregierung angewiesen sein
sollen. Notfalls ist das Land NRW gefordert, diese Gerechtigkeitslücke zu
schließen und umgehend die Auszahlung der Energiepreispauschale von 300,--
Euro bis zum Jahresende an ihre Ruheständler zuzusichern. Es wäre
ansonsten unerträglich, wenn diese erneut befürchten müssten, bei einer
Sonderzahlung leer auszugehen.
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