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11.05.2022

Pressemitteilung
Landesregierung muss die Energiepauschale auch an die Pensionäre auszahlen

Pressemitteilung Senioren

Die Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Ayla Çelik und Michael Mertens, haben heute Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gemeinsam aufgefordert, die von der Bundesregierung geplante Energiepauschale von 300 Euro auch an die Pensionäre zu zahlen. „Wer nicht mehr im aktiven Berufsleben steht, ist von den steigenden Energiepreisen besonders betroffen, weil er viel weniger Geld zur Verfügung hat. Dass die Initiative von Wüst, auch die Rentnerinnen und Rentner bei der Energiepauschale zu berücksichtigen, gestern im Bundesrat gescheitert ist, ist ein politischer Fehler“, betonen die beiden Gewerkschaftsvorsitzenden. „Aber Wüst hat die Chance diesen Fehler im eigenen Land zu korrigieren und die Energiepauschale auch an die Pensionäre auszuzahlen. Dafür braucht er nur einen Landtagsbeschluss und keine Bundesratsmehrheit.“

Die beiden Gewerkschaftsvorsitzenden erwarten, dass sich Ministerpräsident Wüst bei der Zahlung der Energiepauschale an die Ruhegehaltsempfänger öffentlich festlegt. „Wenn es Wüst mit seiner Bundesratsinitiative wirklich ernst war, erwarten wir, dass er noch vor der Landtagswahl am Sonntag erklärt, dass die Pensionäre nicht erneut übergangen werden“, betont GdP-Landesvorsitzender Mertens. „Das ist auch deshalb wichtig, weil die schwarz-gelbe Landesregierung die Versorgungsempfänger bei der mit den Gewerkschaften vereinbarten Corona-Prämie für den öffentlichen Dienst nicht mit einbezogen hat“, ergänzt GEW-Landesvorsitzende Çelik. „Bei den steigenden Lebenshaltungskosten und einer Inflationsrate von über sieben Prozent dürfen die Pensionäre nicht erneut vergessen werden.“ Entscheidend für die Frage, ob die Pensionäre in NRW erneut übergangen werden, ist der politische Wille. Deshalb fordern beide Gewerkschaftsvorsitzende eine klare Aussage des derzeitigen Ministerpräsidenten noch vor der Wahl, auch wenn die Umsetzung erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen kann.