18.08.2021
GdP-Senioren fordern Beibehaltung des Beihilferechts
Senioren
Mit Anträgen zur Beibehaltung des Beihilferechts, zur besseren Absicherung der APS-Aktiven und zum Ausbau des Bildungsangebots für die Senioren ist heute Nachmittag die Landesseniorenkonferenz der GdP in Gladbeck fortgesetzt worden. Mit ihren Anträgen setzten die Vertreter der Seniorengruppe der GdP ein deutliches Signal, dass sie sich auch in Zukunft in die Diskussion über die Interessen der ehemaligen Beschäftigten bei der Polizei aktiv einmischen werden.
„Das Beihilferecht ist fester Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des
Berufsbeamtentums. Seine Bestimmungen „haben sich in den vergangenen
Jahrzehnten bewährt“ und „bilden in Krankheits- und vor allem bei
Pflegefällen eine zuverlässige und zufriedenstellende Absicherung“, heißt
es in einem einstimmig angenommenen Antrag, mit dem sich die GdP-Senioren
gegen Überlegungen in der Politik zur Einführung einer Bürgerversicherung
aussprechen. Auch wenn die bestehenden Beihilfeansprüche durch eine
Bürgerversicherung nicht angetastet werden sollten, rechnen die
GdP-Senioren mit massiven Nachteilen für die Beamten und die
Versorgungsempfänger. Die Qualität der Gesundheitsversorgung für die
Beamten würde sinken, die Beiträge für die Private Krankenversicherung
(PKV) würden deutlich steigen, wenn durch die Bürgerversicherung der
Nachzug von jüngeren Beamten in die PKV ausbleibt.
In einem weiteren, ebenfalls einstimmig angenommenen Antrag fordern die
Senioren, dass sich die GdP dafür einsetzt, dass das Rentenniveau wieder
auf über 50 Prozent des Durchschnittseinkommens angehoben wird. „Schon
jetzt erzielt ein Drittel aller Vollzeitbeschäftigten nach 45
Beitragsjahren eine Rente unterhalb von 1100 Euro. Millionen Rentner
beziehen Grundsicherung, Frauen sind besonders häufig betroffen. Wird
jetzt nicht gegengesteuert, wird es für rentenferne Jahrgänge schwer
werden, eine ausreichende Anwartschaft für eine auskömmliche Rente im
Alter aufzubauen“, heißt es in der Antragsbegründung.
In zwei Anträgen zur Stärkung der APS-Arbeit spricht sich die
Landesseniorenkonferenz zudem dafür aus, dass die Ansprechpartner Senioren
(APS) in den Vertrag zur „Versicherung im Ehrenamt“ einbezogen werden, den
die GdP für ehrenamtliche Funktionsträger mit einem
Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat. Außerdem soll das Thema
Trauerarbeit mit bei den APS-Seminaren aufgenommen werden.
Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag, in dem eine Berücksichtigung von
Versorgungsausgleichszahlungen geschiedener GdP-Mitglieder bei der
Berechnung des Mitgliedsbeitrags gefordert worden war.