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© Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Souverän auf Nummer sicher gehen: Unsere Leistungen

Persönliche Interessen brauchen eine starke Basis. Denn diese gibt Sicherheit.

Die Interessen im Beruf können nur gemeinsam vertreten werden. Im Verbund mit deinen Kolleginnen und Kollegen - in einer starken Gemeinschaft: unserer GdP. Denn wir haben es letztlich immer nur mit einem Arbeitgeber zu tun - der dem Einzelnen gegenüber in einer denkbar starken Position ist - dem Staat.

Im Alleingang läuft wenig. Deshalb: Mit der GdP bist du auf der sicheren Seite.


Berufsrechtsschutz

Polizeibeamte und Tarifbeschäftigte bei der Polizei sind aufgrund ihrer hohen Verantwortung besonderen Gefahren ausgesetzt. Wo viel Verantwortung getragen werden muss und Entscheidungen getroffen werden, entstehen Konflikte. Manchmal können diese Konflikte nur mit kompetenter Unterstützung gelöst werden. Denn Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen nicht immer dasselbe. Die GdP lässt die Polizeibeschäftigten dabei nicht alleine. Wir unterstützen sie bei ihren Bemühungen, in dienstlichen Angelegenheiten Recht zu bekommen.

Wir sorgen für eine solide Grundlage, um die Ansprüche unserer Mitglieder zu vertreten. Wir begleiten sie bei der Beratung, bei außergerichtlichen Verfahren und der Prozessvertretung.

Die Gewerkschaft der Polizei ist für ihre Mitglieder da, wenn es um Streitigkeiten in folgenden Rechtsgebieten geht:

  • Disziplinarverfahren
    setzen setzen keinen dienstlichen Zusammenhang voraus
  • Verwaltungsstreitverfahren
    z. B. Beurteilungen, Beförderungen, Versetzungen, Freie Heilfürsorge, Besoldung
  • Arbeitsrechtverfahren
    z. B. Ein- und Höhergruppierungen, Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche
  • Sozialverfahren
    Schwerbehindertenrecht
  • Zivilverfahren
    z. B. Schmerzensgeldansprüche, Wegeunfälle
  • Strafverfahren
    z. B. Körperverletzung im Amt

 

Im Arbeits- und Sozialrecht übernimmt die Rechtsschutz GmbH des DGB die Vertretung. Bei Disziplinarverfahren steht den GdP-Mitgliedern ein flächendeckendes System eigener Disziplinarbevollmächtigter zur Seite.

Wenn nötig, begleiten wir die Betroffenen durch alle Instanzen. Denn wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. Und das ist uns viel wert.

Der Rechtsschutz der Gewerkschaft der Polizei wird sachkompetent von Experten - ohne Einschaltung einer Versicherung - unmittelbar gewährt. Er wird allein von Mitgliedsbeiträgen aller organisierten GdP-Mitglieder finanziert. Das Innenministerium NRW empfiehlt diese persönliche Vorsorge, da die Risiken des Polizeiberufs nicht allein schutzlos getragen werden können. Bei Fragen helfen wir gerne weiter.

Die GdP hilft als starke Gemeinschaft. Denn nur dadurch, dass viele Einzelne eine große Gemeinschaft bilden, können wir diese umfassende Leistung anbieten.


Krankenversicherungs-Anwartschaft für Anwärter/-innen in der Ausbildung

Die Krankenanwartschaftversicherung ist während der Dauer der Ausbildung im GdP-Mitgliedsbeitrag enthalten. Vertragspartner ist die Signal-Krankenversicherung a. G., mit der die GdP einen Rahmenvertrag im Interesse der Mitglieder geschlossen hat.

Ein Anspruch auf kostenfreie Heilfürsorge der Polizei NRW besteht für den Anwärter/die Anwärterin. Sie beinhaltet insbesondere die ambulante ärztliche Versorgung und die stationäre Unterbringung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer.

Die kostenlose Heilfürsorge entfällt jedoch:

  • bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit wegen Krankheit bzw. Unfall
  • nach Beendigung einer 3-jährigen Elternzeit und bei Wegfall der Bezüge oder dem Ausscheiden aus dem Dienst
  • bei Pensionierung

 

Dann steht jede/r Beamtin/Beamte zunächst einmal ohne Krankenversicherungsschutz da. Folgen daraus wären unkalkulierbare Kosten.

Welche Vorteile bietet die Krankenanwartschaftversicherung?

Mit einer Anwartschaftversicherung ist der Einstieg in eine Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung gewährleistet.*

Es wird dringend empfohlen diese Versicherung nach der Ausbildung weiterzuführen. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass durch das GdP-Mitglied spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Ausbildung ein entsprechender Antrag auf Fortführung bei der Signal-Krankenversicherung a. G. gestellt wird.

Informationen - auch zur Krankenversicherung für GdP-Angehörige - erteilt die

Polizei-Versicherungs AG (Signal Iduna Gruppe)
Gudastr. 9
40625 Düsseldorf
Tel.: 0211/29 10 172
Fax: 0211/29 10 168

* Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Anwartschaftversicherung.


Unfallversicherung

Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied auch gegen Unfall versichert. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit mit folgenden Summen:

  • 3.000 € für den Todesfall
  • 4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
  • 9.000 € bei gewaltsamem Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • 5.000 € Bergungskosten
  • 5.000 € kosmetische Operationen
  • 500 € Kurkosten/Rehakosten

 

Die PVAG-Unfallversicherung bietet selbstverständlich auch die Möglichkeit einer Aufstockung der im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Unfallversicherung an. Ehepartner sowie Kinder und Enkel können ebenfalls preiswert versichert werden (Gruppennachlass bis 15 %), zusätzlich 5 % Beitrags-Nachlass für GdP-Mitglieder.


Zusatzschutz bei GdP-Rentenvertrag

Für GdP-Mitglieder sowie deren Ehe-/Lebenspartner, die einen GdP-Rentenvertrag bei der SIGNAL IDUNA Leben abgeschlossen haben, bestehen folgende Zusatzleistungen:

  • 20.000 € bei gewaltsamem Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • 7.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 % (Vollinvalidität 17.500 €)
  • 5.000 Bergungskosten
  • 5.000 € kosmetische Operationen
  • 500 € Kurkosten/Rehakosten

 

Diensthaftpflicht-Regressversicherung

Schutz vor Rückgriffs-Haftpflichtansprüchen des Staates

Im GdP-Mitgliedsbeitrag enthalten ist eine Diensthaftpflicht-Regressversicherung für Polizeibeschäftigte. Es gelten folgende Deckungssummen:

  • 10.000.000 € bei Personen- und Sachschäden, auch bei Besitz und außerdienstlichem Führen von Schusswaffen
    Mitversichert ist auch das außerdienstliche Führen und Besitzen einer Dienstwaffe, vorausgesetzt, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfüllt werden.

  • 100.000 € bei Vermögensschäden
  • 50.000 €bei Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten
  • 52.000 € für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten
  • 50.000 € bei Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
  • 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen

 

Die Leistungen werden auch bei einem Auslandseinsatz aufrechterhalten. Abhandenkommenschäden, die in Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.

 

Regresshaftpflichtversicherung

Gegen Regressforderungen des Dienstherrn, die sich u. a. aus dem Führen von Dienstfahrzeugen, -booten, -luftfahrzeugen (bemannt), - hunden und -pferden, sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen), ergeben, ist im GdP-Mitgliedsbeitrag eine Regresshaftpflichtversicherung mit folgenden Leistungen je Ereignis inbegriffen:

  • 250.000 € bei Personenschäden
  • 250.000 € bei Sachschäden
  • 150.000 € bei Vermögensschäden

 

Sterbegeldbeihilfe

Sie wird gewährt bei

  • Tod des Mitglieds
  • Tod des Ehepartners


Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk NRW, zahlt pro Sterbefall 500,00 Euro pro Mitglied und 350,00 Euro beim Tod des Ehepartners.

 

Unfallversicherung bei Sonderkuren

Versicherte Personen sind alle Teilnehmer der NRW-Sonderkuren (Gesundheitliche Vorbeugungsmaßnahmen des IM NRW für Wechselschichtdienstleistende), die vor Kurantritt schon GdP-Mitglied in NRW waren. Die Höchstdauer einer Sonderkur beträgt pro Teilnehmer vier Wochen.

Versicherungssumme:

  • 3.068 € bei Unfalltod
  • 16.694 € bei Unfallvollinvalidität
  • 25,56 € Krankenhaustagegeld
    Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalls in vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet; höchstens jedoch für ein Jahr vom Unfalltage an gerechnet.
  • Genesungsgeld
    Das Genesungsgeld wird im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Krankenhaustagegeld gezahlt wird (höchstens jedoch für 100 Tage), in folgender Höhe gewährt: 1. - 10. Tag: 100 % (25,56 €), 11. - 20. Tag: 50 %, 21. - 100. Tag: 25 %.

 

Mitgliederzeitung "DP"

Die DP wird monatlich an die persönliche Anschrift geschickt. Sie ist mit vielen Fachartikeln und wichtigen Notizen aus NRW eine gute Informationsquelle für den polizeilichen Alltag.

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