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31.08.2023

Eigener Tarifvertrag für die Länder

Infografiken
Seit 2006 werden die Beschäftigten der Länder nach einem eigenen Tarifvertrag bezahlt, dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Der TV-L hat den Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) abgelöst, der auch für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen galt. Bislang wurden die Entgelte des TV-L acht Mal erhöht. (DP 09/2023)

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