13.01.2025
Zu den Vorfällen in Riesa
Nachdem der Sächsische Landtagsabgeordnete Nam Duy Nguyen (Die Linke) publik gemacht hat, dass er in seiner Funktion als parlamentarischer Beobachter am Rande des AfD-Parteitages in Riesa von einem Polizisten aus Niedersachsen bewusstlos geschlagen worden sei, warnt die GdP Niedersachsen vor vorschnellen Urteilen und ruft dazu auf, die Ermittlungsergebnisse abzuwarten.
Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP erklärt: „Wie bei jedem Polizeieinsatz ist jede verletzte Person eine zu viel, ganz gleich, ob es sich um Kolleginnen und Kollegen, Demonstrierende oder unbeteiligte Dritte handelt. Wir bedauern, dass Herr Nguyen offenbar im Zusammenhang mit dem Einsatz verletzt wurde. Die genauen Hintergründe sind allerdings noch Bestandteil der Ermittlungen und bevor diese nicht abgeschlossen sind, ist es kontraproduktiv, bereits von unrechtmäßiger Polizeigewalt zu sprechen oder einer der beteiligten Personen Vorwürfe zu machen.“
Unabhängig von dem konkreten Vorfall erklärt die GdP Niedersachsen, dass die Funktion der parlamentarischen Beobachtung mit Rechten und Pflichten verknüpft ist, die individuell ausgelegt werden und in dynamischen Einsatzsituationen auch zu einem Spannungsfeld führen können. Das Recht, polizeiliche Arbeit zu beobachten und an Demonstrationslagen teilzunehmen, ist ein wichtiges Instrument der gegenseitigen Kontrolle der Gewaltenteilung. Es geht dabei mit der Pflicht einher, sich auf die Beobachter-Rolle zu beschränken und nach das Geschehen erst im Nachhinein im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu bewerten und dort entsprechend zu reagieren. Ein Auftreten als Anwalt der Demonstrierenden und das Infragestellen polizeilicher Maßnahmen vor Ort ist nicht Aufgabe der parlamentarischen Beobachter.
Um ihrer Rolle gerecht zu werden, steht es den Beobachtenden frei, sich unter die Demonstrierenden zu mischen, aus der Entfernung zuzuschauen oder nach Rücksprache mit der Polizei hinter deren Reihen zu verbleiben. Dabei liegt es in der Verantwortung der Polizei, alle Beteiligten bestmöglich zu schützen und mögliche Gefährdungslagen zu erkennen und entsprechend zu reagieren, um Schaden abzuwenden. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass sich parlamentarische Beobachter vorab und andauernd für alle Kolleginnen und Kollegen sichtbar kenntlich zu machen. Sofern die Lage ohnehin angespannt ist, weil beispielsweise aus einer Demonstration bereits Straftaten hervorgegangen sind oder die Polizei davon abrät, sich an dieser zu beteiligen, sollten andere Standpunkte für die Beobachtung gewählt werden.