
24.03.2025
Einheitliche Sicherheitszulage im Verfassungsschutz Niedersachsen
Ein wichtiger gewerkschaftlicher Erfolg für die Beschäftigten im Verfassungsschutz Niedersachsen: Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde die Sicherheitszulage vereinheitlicht. Alle Kolleginnen und Kollegen erhalten nun monatlich 191,73 Euro – unabhängig von ihrer Besoldungsgruppe. Damit setzt Niedersachsen als erstes Bundesland im Verfassungsschutzverbund auf eine einheitliche Lösung.
Bislang gab es bei der Sicherheitszulage eine Staffelung, die je nach Besoldungsruppe zwischen 115,04 Euro und 191,73 Euro lag.
Die GdP-Kreisgruppe Verfassungsschutz hatte sich seit 2023 intensiv für eine Reform dieser unfairen Regelung eingesetzt. In einem Positionspapier forderte sie eine grundlegende Überarbeitung der Zulagenstruktur, um die gleiche Wertschätzung für alle Beschäftigten zu erreichen. Nun gilt endlich das Prinzip: gleiche Belastungen, gleiche Zulage.
Doch die Arbeit der GdP geht weiter: Ziel ist es, die Sicherheitszulage weiter zu verbessern. Dazu gehören unter anderem eine Anpassung an das Niveau des Bundesamts für Verfassungsschutz (bis zu 300 Euro), eine Dynamisierung entsprechend der Tariferhöhungen und die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit. Auch die vollständige Gewährung für Teilzeitbeschäftigte und eine Fortwirkung nach dem Ausscheiden aus dem Amt stehen auf der Agenda.
Die GdP Niedersachsen bleibt dran – für eine faire und zeitgemäße Anerkennung der besonderen Herausforderungen im Verfassungsschutz.