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© Bild: Djim Loic auf Unsplash
Bild: Djim Loic auf Unsplash

05.12.2024

Landesregierung muss diskriminierende Regelungen zu Überstundenzuschlägen sofort ändern

Pressemitteilungen

Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern geurteilt hat, dass tarifvertragliche Regelungen unwirksam sind, die Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen benachteiligen, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen die Landesregierung auf, unverzüglich gegen diskriminierende Regelungen bei Überstundenzuschlägen vorzugehen.

Das BAG hatte entschieden, dass eine Regelung, die Überstundenzuschläge nur für Arbeit oberhalb der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitkräften vorsieht, gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten verstößt (Urteil vom 5. Dezember 2024 – 8 AZR 370/20). Diese Praxis, die auch für Beschäftigte nach dem TV-L gilt, widerspricht nicht nur deutschem Arbeitsrecht, sondern auch dem EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer früheren Entscheidung feststellte.

Imme Hildebrandt, Vorsitzende der Tarifkommission der GdP Niedersachsen erklärt dazu: „Die Entscheidung des BAG macht unmissverständlich klar: Teilzeitkräfte müssen fair behandelt werden. Ihre Mehrarbeit darf nicht schlechter gestellt werden als die von Vollzeitkräften. Alle Beschäftigten bei der Polizei leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Sicherheit. Dass ausgerechnet die Tarifbeschäftigten in Teilzeit hierbei eine Benachteiligung erfahren, ist nicht länger hinnehmbar. Bestehende Regelungen in den Arbeitszeit- und Überstundenmodellen müssen daher schnellstmöglich angepasst werden.“ 

Die GdP Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, die notwendigen Änderungen noch vor den nächsten Tarifverhandlungen im Herbst 2025 vorzunehmen und die Angelegenheit nicht mit Blick auf die im nächsten Jahr anstehenden Verhandlungen auf die lange Bank zu schieben.