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© Foto: Thorben Wengert/pixelio
Foto: Thorben Wengert/pixelio

05.11.2024

Gewalt gegen Einsatzkräfte: Rechtsschutzfonds für Polizei und Rettungskräfte ist längst überfällig

Pressemitteilungen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen unterstützt den heute im Landtag zur Abstimmung stehenden Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen, der die Bekämpfung von Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte sowie die Unterstützung der Betroffenen zum Ziel hat. Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie andere Einsatzkräfte dürfen nicht länger nur Empörung hervorrufen – konsequente Maßnahmen und nachhaltiger Schutz sind unausweichlich. Insbesondere ein umfassender Rechtsschutz muss gewährleistet sein.

 Die Einführung eines Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte in Niedersachsen ist ein zentraler Punkt des Antrags der SPD. „Dieser Schritt ist längst überfällig,“ erklärt Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen: „Bereits seit 2019 fordern wir einen solchen Fonds, um Polizeibeschäftigten vor Gericht beizustehen. Dass eine entsprechende Unterstützung für die Polizeikräfte bislang ausschließlich über den gewerkschaftlichen Rechtsschutz besteht, ist eine unhaltbare Situation“.  

Der Fonds soll erreichen, dass die Beschäftigten in belastenden Prozessen nicht länger auf sich allein gestellt sind. Thore Tippe, Justiziar der GdP Niedersachsen: „In vielen Rechtsschutzfällen fühlen sich die Betroffenen vor Gericht im Stich gelassen und wenden sich dann an uns. Ein klassisches Beispiel ist eine Konfrontation mit sogenannten Szene-Anwälten, zum Beispiel nach Auseinandersetzungen mit extremistischen Gruppen oder im Umfeld von Clan-Kriminalität. Die Besonderheit in diesen Konstellationen besteht häufig darin, dass Polizistinnen und Polizisten durch Rhetorik und Auftreten vor Gericht negativ beeinflusst oder gar eingeschüchtert werden. Es ist höchste Zeit, dass zuvorderst die Polizeidirektionen hier ihrer Fürsorgepflicht gerecht werden. Die Behörden haben über die Regelungen zum dienstlichen Rechtsschutz bereits jetzt die Möglichkeit dazu, allerdings sind die Regelungen veraltet, rudimentär, werden eher stiefmütterlich behandelt und sind daher nahezu redundant. Es braucht deshalb endlich ein zeitgemäßes System, welches eine wirkliche Unterstützung für Betroffene bietet.“ 

Die GdP Niedersachsen fordert daher die Schaffung eines Rechtsschutzfonds, der dann auch konsequent genutzt werden muss, indem die bereitgestellten Mittel voll ausgeschöpft werden. Das Innenministerium ist in der Verantwortung, den Fonds ohne Einschränkungen zugänglich zu machen. Kevin Komolka erklärt, wie wichtig es ist, dass sich die Einsatzkräfte des Landes im Ernstfall auf ihren Arbeitgeber verlassen können: „Bereits mit den vorhandenen Regelungen wäre es in viel mehr Fällen möglich, den Kolleginnen und Kollegen besser beizustehen. Das gilt vor Gericht, aber auch zum Beispiel bei Aussagen vor Untersuchungsausschüssen. Es sollte sich die Erkenntnis durchsetzen, dass durch fehlenden Rückhalt des Dienstherrn nicht nur die Beschäftigten persönlich, sondern auch die gesamte Polizei Schaden nehmen kann.“