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© Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
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11.06.2024

Information zur Amtsangemessenen Alimentation für Pensionärinnen und Pensionäre

Seniorengruppe

Das NLBV verschickt derzeit an die Pensionärinnen und Pensionäre Hinweise zu Widersprüchen zur Amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2023. Damit wird mitgeteilt, dass aus vermeintlichen verwaltungsökonomischen Gründen von der Bescheidung abgesehen wird. Sollte man hiermit nicht einverstanden sein, soll innerhalb der nächsten zwei Monate eine schriftliche Mitteilung erfolgen, dass ein Widerspruchsbescheid gewünscht wird. Wir halten diese Verfahrensweise für unzulässig, da nach unserer Auffassung nur die Abhilfe oder ein Bescheid das Verfahren beenden können.

Außerdem teilt das NLBV mit, dass aufgrund der Vielzahl an Widerspruchsfällen und der Komplexität der Rechtsthematik in Widerspruchsverfahren gegen die Amtsangemessene Alimentation keine Einzelfallprüfung der jeweils individuell widersprochenen Besoldungsbestandteile stattfände. Auch dies halten wir für unzulässig, da eine Einzelfallprüfung unerlässlich ist, um überhaupt feststellen zu können, ob die betroffene Person amtsangemessen alimentiert wird oder nicht.

Aus diesem Grund empfehlen wir allen Pensionärinnen und Pensionären, einen Widerspruchsbescheid zu beantragen und darauf hinzuweisen, dass eine Einzelfallprüfung zwingend erforderlich ist.