
27.03.2025
Schlichtungsempfehlung liegt vor
Die Schlichtung wurde eingeleitet, nachdem die Arbeitgeber am 17.03.2025 am Ende der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt haben.
Die Schlichtungskommission bestand aus je 12 Vertreter:innen der Gewerkschafts- und der Arbeitgeberseite sowie zwei unparteiischen Vorsitzenden. Von der Gewerkschaftsseite war als unparteiischer Vorsitzender Herr Prof. Dr. Hans-Henning Lühr benannt worden, ehemaliger Staatsrat beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen. Der unparteiische Vorsitzende der Arbeitgeberseite war Roland Koch, ehemaliger Ministerpräsident von Hessen. Nun gibt es in der Schlichtung der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen seit dem 28. März 2025 eine Einigungsempfehlung.
Christian Ehringfeld, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP, zur Empfehlung: „Endlich geht es weiter und wird konkret. Mit den Inhalten der Empfehlung setzen wir uns mit unseren Tarifexpert:innen der Bundestarifkommission jetzt intensiv auseinander und versuchen die Auswirkungen auf Euch zu berechnen und zu bewerten. Das Ziel ist einen Tarifabschluss hinzubekommen, der unserem Tarif-Motto ‚Löhne rauf! Belastung runter!‘ gerecht werden kann.”
Eckpunkte der Schlichtungsempfehlung
Eine Erhöhung des monatlichen Tabellenentgelts: ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens jedoch 110 Euro monatlich und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %.
Eine Erhöhung der Wechselschichtzulage von 105 Euro auf 200 Euro sowie eine Erhöhung der Schichtzulage von 40 Euro auf 100 Euro.
Ab dem 1. April 2025:
Steigerung der Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, Steigerung der Entgelte für Praktikant:innen nach dem TVPöD und Steigerung der Entgelte für dual Studierende nach TVSöD um 75 Euro monatlich und ab 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro monatlich. Die Übernahme von Auszubildenden soll analog der Regelung der Länder mit der Gesamtnote “befriedigend” sowie die Erhöhung des Verpflegungszuschusses um 28 Euro erfolgen und eine Regelung hinsichtlich der Familienheimfahrten bei Pflege.
Erhöhung der Jahressonderzahlung
im Jahr 2026 im Bund für die Entgeltgruppen (EG) 1 bis 8 auf 95 %, EG 9a bis 12 auf 90 % und EG 13 bis 15 auf 75 %, bei der VKA für alle Entgeltgruppen auf 85 %. Überdies besteht dann eine Wahlmöglichkeit zur Umwandlung in freie Zeit: Die Jahressonderzahlung kann für Beschäftigte beim Bund und bei der VKA in bis zu drei Tagen in freie Zeit umgewandelt werden, die mit der Jahressonderzahlung verrechnet werden.
Zudem sieht die Schlichtungsempfehlung vor, einen weiteren freien Tag als Urlaubstag ab dem Jahr 2027 zu gewähren.
Hinsichtlich der inhalts- und wirkungsgleichen Übernahme für Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen hat die Arbeitgeberseite Bemühen geäußert, aber keine Zusage erteilt.
Die Laufzeit beträgt 27 Monate und endet demnach am 31. März 2027.
Die Einigungsempfehlung wurde am 28. März 2025 den an den Tarifverhandlungen beteiligten Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB vorgestellt. Sie stellt noch kein Verhandlungsergebnis dar, sondern ist die Grundlage für weitere Verhandlungen, die am 5. April 2025 in Potsdam fortgesetzt werden.
Erst diese Verhandlungen werden zeigen, ob mit der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission die Tarifrunde mit Bund und Kommunen abgeschlossen wird.
