
23.03.2025
Bundestagsbeschluss zum Mutterschutz
Wichtiger Fortschritt – Mecklenburg-Vorpommern muss nachziehen!
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die vom Bundestag beschlossene Erweiterung des Mutterschutzes ausdrücklich. Erstmals wird Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, ein gesetzlicher Mutterschutz gewährt. Diese längst überfällige Anpassung trägt den physischen und psychischen Belastungen Rechnung, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, und schafft dringend notwendige soziale Absicherung für betroffene Frauen.
Bundesweite Verbesserungen – doch Mecklenburg-Vorpommern hinkt hinterher
Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juni 2025 wird erstmals eine gestaffelte Mutterschutzfrist auch für Frauen eingeführt, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verlieren. Während die neuen Vorschriften für Tarifbeschäftigte sowie Bundesbeamtinnen und Soldatinnen gelten, bleibt eine entscheidende Frage offen: Wann werden diese Regelungen auf die Beamtinnen in Mecklenburg-Vorpommern übertragen?
Handlungsbedarf in Mecklenburg-Vorpommern: Anpassung der Mutterschutzverordnung erforderlich
In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Beamtinnen derzeit keinerlei Anspruch auf Mutterschutz bei einer Fehlgeburt. Die geltende Mutterschutzverordnung (MuSchVO MV) aus dem Jahr 1994 berücksichtigt diesen Fall nicht. Damit werden Beamtinnen im Landesdienst gegenüber ihren Kolleginnen auf Bundesebene sowie im kommunalen und tariflichen Bereich klar benachteiligt. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern widerspricht auch dem Ziel einer modernen, familienfreundlichen Personalpolitik.
Bereits im Sommer 2024 hat die GdP Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Verbandsanhörung zur Novellierung des Landesbeamtengesetzes (LBG MV) eine dynamische Verweisung auf das Bundesrecht gefordert. Diese Forderung ist in den Entwurf eingeflossen. Damit wird sichergestellt, dass Beamtinnen in Mecklenburg-Vorpommern nicht schlechter gestellt werden als ihre Kolleginnen im Bund. Eine zeitnahe Beschlussfassung durch das Landesparlament wird erwartet.
Forderung der GdP: Angleichung an Bundesrecht und Einführung der Familienstartzeit
Die GdP Mecklenburg-Vorpommern fordert die Landesregierung auf, unverzüglich die notwendigen Schritte zur Anpassung der Mutterschutzverordnung MV einzuleiten. Eine Verzögerung oder Sonderregelung für das Land ist nicht akzeptabel. Gleichzeitig setzen wir uns für die Einführung der Familienstartzeit auch für Beamtinnen und Beamte ein, um eine einheitliche Regelung für alle Dienstherren zu gewährleisten. „Mecklenburg-Vorpommern darf sich nicht zum Schlusslicht bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickeln. Insbesondere im Wettbewerb um Fachkräfte muss unser Bundesland attraktive Arbeitsbedingungen bieten – dazu gehören faire Mutterschutzregelungen für alle Beschäftigten, unabhängig vom Status als Beamtin oder Tarif-angestellte,“ so die Frauengruppe der GdP MV.
Die GdP wird diesen Prozess aktiv begleiten und fordert einen engen Dialog mit der Landesregierung, um gemeinsam eine zeitgemäße und gerechte Lösung für Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend