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13.06.2024

Verfassungsschutz ist keine Stasi

„Demokratie zeichnet sich unter anderem darin aus, dass man unterschiedliche Meinungen zum gleichen Thema haben kann. Wer aber versucht, rechtsstaatliches Handeln mit den menschenverachtenden Vorgehensweisen der Stasi gleichzusetzen, der macht sich einer unverantwortlichen Polemik schuldig und legt keinesfalls ein solides Zeugnis über umfassende Rechtskenntnis und Rechtsgeschichte ab“, so der GdP-Landesvorsitzende Christian Schumacher."

Hintergrund - 13.06.2024,

21:05 Uhr, dpa mv

AfD vergleicht Verfassungsschutz mit Stasi
Mit dem Vergleich des Verfassungsschutzes mit der DDR-Staatssicherheit hat der AfD-Abgeordnete Horst Förster am Donnerstag im Landtag in Schwerin Empörung ausgelöst. Der Vergleich sei «jenseits von Gut und Böse», sagte der SPD-Abgeordnete Robert Northoff. «Es ist empörend, dass Sie diese beiden Institutionen in einen Topf schmeißen», entgegnete Michael Noetzel von der Linksfraktion. Anders als die Stasi habe der Verfassungsschutz weder Exekutivrechte noch eigene Gefängnisse und nehme keine Menschen fest. «Das ist der Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur», sagte Noetzel.

In der von seiner Fraktion beantragten Debatte zum Grundrecht der Meinungsfreiheit hatte Förster erklärt, dass mit der neuen Extremismuskategorie «verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates» jeder Regierungskritiker ins Visier genommen werden könne. Die Parallele zum DDR-Straftatbestand «staatsfeindliche Hetze» dränge sich auf. «Hiermit rückt der Verfassungsschutz ganz nah an die Rolle einer Institution, die sich Schild und Schwert der Regierung verstanden hat. Ich sage hier ganz bewusst Schild und Schwert der Regierung beziehungsweise der Partei. Denn genau so hat sich die Staatssicherheit der DDR definiert», sagte Förster.

Zuvor hatte er beklagt, dass sich die Meinungsfreiheit in Deutschland zunehmend Beschränkungen ausgesetzt sehe, immer mehr Menschen davor zurückscheuten, offen zu reden. «Der Staat maßt sich an, nicht nur das Reden, sondern auch das Denken zu reglementieren», sagte Förster.

Dem widersprachen Redner aller anderen Fraktionen. Sie verwiesen auf die Verankerung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz. «Wir sollten uns glücklich schätzen, in einem Land zu leben, in dem das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht nur in Artikel 5 unserer Verfassung garantiert ist, sondern auch tatsächlich durch die staatlichen Organe gewährleistet wird», betonte FDP-Fraktionschef René Domke. Jeder könne frei sagen, was er wolle, «so lange es nicht strafbewehrt ist oder Rechte anderer unzulässiger Weise verletzt werden». Wann die Grenzen überschritten seien, entscheide das Gesetz und im Zweifel Gerichte. Das mache den Unterschied zur DDR aus.

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Deutschland wird von Freedom House als freies Land gewertet. Im Grundgesetz ist die Meinungsfreiheit als Grundrecht in Art. 5 festgeschrieben. Dort heißt es:

(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Die in Absatz 2 beschrieben Einschränkungen der Meinungsfreiheit umfassen dabei vor allem Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzung und die Leugnung des Holocaust. All das ist in Deutschland grundsätzlich verboten.

  • Dabei sind die Medien in Deutschland überwiegend zur freiwilligen Selbstkontrolle angehalten. Die Altersbeschränkungen von Filmen und Serien wird zum Beispiel durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) übernommen und beim Deutschen Presserat kann Beschwerde über Zeitungsartikel eingelegt werden. In Deutschland prüft also nicht die Regierung, sondern vom Staat unabhängige Stellen bewerten auf Grundlage der geltenden Gesetze. Damit soll eine ideologisch motivierte Zensur verhindert werden.
  • Eine Herausforderung ist dabei das Internet. Mit dem 2017 verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sollen Hasskommentare, Volksverhetzung, Beleidigungen und sogenannte „Fake News” im Internet bekämpft werden. Auch hier kontrolliert jedoch nicht der Staat, sondern die Internet-Plattformen wie zum Beispiel Youtube, Facebook und Twitter sollen selber die in ihren Foren geposteten Inhalte kontrollieren und gegebenenfalls löschen, wenn sie gegen Gesetze verstoßen. Hier besteht allerdings die Sorge, dass vorsorglich zu streng gelöscht wird.
  • Apropos streng gelöscht: in einigen Staaten zensiert die Regierung. Freedom House bewertet diese Länder als „partly free” (gelb, siehe Karte oben) oder „not free” (lila). Dabei haben viele dieser Länder die Meinungsfreiheit ebenfalls als (Grund)recht in ihren Verfassungen verankert, wie zum Beispiel die Volksrepublik China oder auch die Türkei. In der Realität wird dieses Grundrecht jedoch nicht geschützt. Wer sich kritisch gegenüber der Regierung äußert wird oftmals zu Gefängnisstrafen verurteilt. (Quelle: https://www.die-debatte.org/debattenkultur-geschichte-der-meinungsfreiheit/ )