jumpToMain
© unununius/stock.adobe.com
unununius/stock.adobe.com

13.01.2025

Fußball: Urteil zu Polizeikosten
Kopelke: Geld muss der Polizei zugutekommen

Innenpolitik Bundespolizei Fußball Bereitschaftspolizei

„Seit über zehn Jahren wird über die Frage gestritten, wer die immensen Kosten für Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen trägt. Mit steigender Gewalt und wachsender Belastung der Polizei ist dieses Thema heute aktueller denn je. Die Frage, wer zahlt. ist nun endlich geklärt- und längst überfällig.

Die Polizei hat die Aufgabe, Menschen zu schützen - und nicht, als Geldeintreiber für politische Entscheidungen zu fungieren. Eine klare Trennung dieser Aufgaben ist essenziell, damit wir uns auf unsere Kernaufgabe konzentrieren können: die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger", unterstreicht der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Kostenbeteiligung bei „Hochrisikospielen".

Das Urteil habe eine weitreichende Bedeutung, führte der GdP-Chef fort: „Es betrifft nicht mehr nur die Polizeieinsätze bei Fußballspielen, sondern alle kommerziellen Großveranstaltungen mit Konfliktpotenzial. Die Entscheidung wird ein Präzedenzfall für ganz Deutschland sein und wird den Umgang mit der Finanzierung solcher Einsätze grundsätzlich beeinflussen.

Für uns als Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist eines klar: Wenn weitere Bundesländer das Bremer Modell der Kostenbeteiligung übernehmen, muss sichergestellt werden, dass die Gelder tatsächlich der Polizei zugutekommen. Es darf nicht sein, dass Mittel im politischen Verwaltungsapparat versickern.“

© GdP/Kay Herschelmann
GdP/Kay Herschelmann
Die Entscheidung wird ein Präzedenzfall für ganz Deutschland sein und wird den Umgang mit der Finanzierung solcher Einsätze grundsätzlich beeinflussen.
Jochen Kopelke, GdP-Bundesvorsitzender

Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, Nr. 2/2025, vom 14. Januar 2025, „Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Polizeikosten bei Hochrisikospielen“