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GdP Hessen

08.08.2024

Unsere Polizeipräsidenten dürfen KEINE politischen Beamte sein

Nach einer Klage vor dem BVerfG (mit GdP-Rechtsschutz) besteht auch in Hessen Handlungsbedarf!

Erfolgreich geklagt hatte der ehemalige Kölner Polizeipräsident Ahlers, weil man ihn nach den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht in den einstweiligen Ruhestand versetzt hatte.


Während die hessische Landesregierung seit Jahren daran festhält, alle Polizeipräsidenten als politische Beamte gem. § 7 HBG, der die Posten der politischen Beamten des Landes festlegt, zu ernennen, fordert die GdP-Hessen diese Praxis und damit den Paragraphen nach der Rechtsprechung des BVerfG zu ändern.

Zuletzt entbrannte ein öffentlicher Streit um den Posten des HLKA – Präsidenten im November 2021.

„Gerade der LKA-Chef ist in Bundesgremien vertreten. Dort soll er sich frei über Kriminalitätsphänomene seines Landes im Verbund austauschen können. Wenn er künftig angewiesen wird, dass bestimmte Kriminalitätsphänomene in Hessen nicht vorkommen, weil es nicht in die politische Agenda passt, ist das ein Problem. Dann verkommt die Kriminalitätsbekämpfung zum Politikum.

Deshalb lehnen wir die derzeitige Praxis, fast ausschließlich politische Beamte an die Spitze der Polizeibehörden zu bestellen, aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab. Ein Polizeipräsident muss dem Gesetz, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet sein!”

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„Innenminister Prof. Dr. Poseck muss seiner öffentlichen Absichtserklärung, nach dem Beschluss des BVerfG eine Gesetzesänderung in Hessen prüfen zu wollen, schnell Ergebnisse folgen lassen!“
GdP-Chef Jens Mohrherr

Glaubwürdigkeit von Politikern in Bund und Ländern werden von Bürgerinnen und Bürgern insbesondere an schnellen Entscheidungen und Umsetzungen selbst angekündigter Maßnahmen gemessen! Die Möglichkeit, Posten mit politischen Beamten zu besetzen, muss auf "eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben", so der Tenor aus Karlsruhe. 
Dem ist nichts hinzuzufügen!