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15.07.2024

Inflationsausgleich auch bei Elternzeit

Elternzeit

In einem - nicht rechtskräftigen! - Urteil hat das Arbeitsgericht Essen entschieden (16. April 2024 – Az. 3 Ca 2231/23), dass die tarifvertraglich vereinbarten Inflationsausgleichszahlung auch während der Elternzeit voll zu zahlen ist, wenn ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlag. Die Klägerin aus NRW fällt unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bereich Verwaltung (TVöD-V).

Ein weiteres Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern ist am Bundesarbeitsgericht anhängig. Die Entscheidung wird im Juli erwartet. Wir verfolgen als GdP-Hessen mit dem DGB die Rechtsprechung sehr genau. Unabhängig davon erwarten die DGB-Gewerkschaften vom Land Hessen immer, dass höchstrichterliche Urteile anerkannt und für den Landesdienst umgesetzt werden! 

Neben dem Abwarten der Rechtskraft des o.a. Urteils erwarten wir diesbezüglich die Ausführungsbestimmungen des Innenministeriums in Wiesbaden zum TV-H, die sich derzeit in Ausarbeitung und Erstellung befinden. Danach können wir eine neue Bewertung vornehmen. Wir haben über unsere Vertreter im Hauptpersonalrat bereits die Problematik an den Staatssekretär herangetragen und erwarten eine schnelle Reaktion aus dem Innenministerium.

Wenn weitere Informationen vorliegen und/oder Handlungsbedarf besteht, werden wir dazu informieren.

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