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© studio v-zwoelf/stock.adobe.com
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07.07.2024

Poitz: Ermittler handlungsfähig machen

Kriminalität Kriminalpolizei Digitalisierung

Die Fälle dieser abscheulichen Verbrechen sind weiterhin auf hohem Niveau und das Hinweisaufkommen steigt. „Unsere Ermittlerinnen und Ermittler leisten bereits gute Arbeit, leider sind ihnen oftmals die Hände gebunden, weil Ermittlungsinstrumente nicht genutzt werden dürfen. Hier sollten wir dringend einen Schritt nach vorn kommen“, mahnte der für kriminalpolizeiliche Themen zuständige stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, mit Blick auf das vom Bundeskriminalamt am Montagmorgen veröffentlichte Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“. Insbesondere die zunehmende Verbreitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im virtuellen Raum verlange aus Sicht der GdP eine sofortige Einigung der Regierungskoalition auf eine praxistaugliche Mindestspeicherung von IP-Adressen. Aus seiner Sicht, so Poitz, komme die Perspektive der Opfer beim Gesetzgeber hier viel zu kurz.

„Mit dem momentan vom Bundesjustizministerium favorisierten Quick-Freeze-Verfahren ist keine Verbesserung zu erwarten, im Gegenteil. Das Speichern und Einfrieren der Kommunikationsdaten für einen bestimmten Zeitraum limitiert die Polizei. In komplexen Verfahren gehen wichtige Informationen verloren, da neue Ermittlungswege weitere Erkenntnisse bringen, denen so nicht nachgegangen werden kann“, erklärte Poitz und führte fort: „Derzeit stehen Ermittlerinnen und Ermittler oftmals vor der Herausforderung, dass Kommunikationsdaten, die zu den Täterinnen und Tätern führen könnten, bei den Providern gar nicht mehr vorhanden sind. Wir müssen die Täter identifizieren, bekommen dazu aber nicht die richtigen Möglichkeiten. Vor allem aus Opfersicht ist das kein haltbarer Zustand.“

 

Poitz forderte den Einsatz KI-basierter Ermittlungsunterstützung im polizeilichen Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, vor allem gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Insbesondere die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes darf zu keinen Einschränkungen polizeilicher Maßnahmen führen. Die Ermittlungsarbeit könnte angesichts riesiger zu analysierender Datenmengen effizienter gestaltet, Verfahren eröffnet sowie Ermittlerinnen und Ermittler entlastet werden. Gleichfalls wichtig sind Poitz zufolge Präventivmaßnahmen, wie etwa die Vermittlung im Umgang mit digitalen Medien durch Kinder und Jugendliche.

© GdP/Kay Herschelmann
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„Wir müssen die Täter identifizieren, bekommen dazu aber nicht die richtigen Möglichkeiten. Vor allem aus Opfersicht ist das kein haltbarer Zustand.“
Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei

Aus Sicht der GdP zu begrüßen sei, dass das Mindeststrafmaß bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte herabgestuft wurde, die Höchststrafe von zehn Jahren jedoch unverändert bleibt. Das eröffne die notwendigen polizeilichen sowie staatsanwaltschaftlichen Handlungsspielräume. Dafür hatte sich Poitz im Bundestag in einer Anhörung im Vorfeld starkgemacht.

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