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15.05.2024

Jubiläum: Grundgesetz feiert 75. Geburtstag! Ist die Beamtenbesoldung auf (Grund-) gesetzt?
Beamtenbesoldung ist verfassungswidrig! Welchen Stellenwert hat Artikel 33?

Politik Pressemitteilung

„Wir freuen uns, dass unsere Verfassung bei vielen öffentlichen Anlässen im Zentrum des 75. Geburtstages steht,“ sagte GdP-Chef Mohrherr anlässlich eines Festaktes des Landes Hessen am 12. Mai in der Goethe-Universität Frankfurt.

In Hessen (und im Bund) wurde die Beamtenbesoldung vor Jahren zum Streitfall oberster Gerichte. Höchstrichterlichen Vorgaben, bei der verfassungswidrigen Beamtenbesoldung nachzubessern, sind weder Berlin noch Wiesbaden bisher gefolgt.  

„Verfassungskonformes Handeln“ waren Leitlinie und Richtschnur der Mütter und Väter des GG vor 75 Jahren. In Wiesbaden wollen CDU und SPD die Rechtsprechung des BVerfG zur hessischen Besoldung abwarten. Genau dort hatte man vor über zwei Jahren die Rechtswidrigkeit der Bundesbeamtenbesoldung festgestellt! Keine guten Aussichten bei gleichbleibenden hohen Erwartungshaltungen der Staatsdiener! Die Beamtenbesoldung ist in Berlin und Wiesbaden auf (Grund-) gesetzt! 

„Politischer Streit regierender Koalitionen (in Berlin und Wiesbaden) geht einseitig zu Lasten aller Beamten. Das Zeitspiel bei verfassungswidriger Besoldung grenzt an Verfassungsbruch. Amtsangemessene Alimentierung in Art. 33 (5) GG ist Wesenskern. Koalitionsfrieden ist kein guter Ratgeber, wenn es gilt, Verfassungskonformität auch umzusetzen,“ so Mohrherr.

Die Stimmung in der Polizei ist wenige Wochen vor der EURO 2024 schlecht! Haushälterische Vorbehalte, die verantwortlich für verfassungskonforme Besoldung sind, müssen beim Thema Beamtenbesoldung und damit der „Glaubwürdigkeit der Staatsdiener an den Dienstherrn“ ausgeblendet werden. Verfassungskonformität ist keine Einbahnstraße!

© GdP Hessen
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