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15.03.2024

Hessen hat Chance für finanziellen Alleingang im Ländervergleich „liegen lassen!“
Tarifabschluss vergleichbar mit dem Ergebnis der Länder

Tarif Pressemitteilung

Nach zweitägigen Verhandlungen hat Hessen einen Tarifabschluss mit den Gewerkschaften erzielt. Die GdP-Tarifkommission betont: „Hessen hat die Chance zunächst vertan, mit einem stärkeren Ergebnis im Ländervergleich als attraktiver Arbeitgeber zu Punkten!“

Die Gewerkschaften haben um jeden Prozentpunkt bis in die frühen Morgenstunden des 15. März gerungen. Die Landesregierung hatte sich insbesondere durch Vorfelddebatten und der Angst über den anzusetzenden „Rotstift im Nachtragshaushalt“ schnell einseitig positioniert! Die Inflationsausgleichszahlung, die 2024 in drei Auszahlungen - 1. Mai, 1. Juli und 1. November - steuerfrei den Beschäftigten gutgeschrieben wird, ist längst überfällig!
Am 1.2.2025 erhöhen sich die Entgelte um 200.- Euro. Zum 1.8.2025 kommen mit 5,5 % weitere Prozentpunkte hinzu. Zusätzlich erhöht sich die tarifliche Jahressonderzahlung insbesondere in den unteren Entgeltgruppen. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. „Wir freuen uns für unsere Tarifbeschäftigten, die in den Entgeltgruppen EG 3 bis EG 9 am stärksten von diesem Abschluss partizipieren“, betont GdP-Chef Mohrherr am Freitagmorgen. Dies bedeutet beispielsweise eine Entgelterhöhung in der EG 6 (je nach Stufe) zwischen 11 und 13 Prozent. Die geforderte Gefährdungszulage für die Angehörigen der Wachpolizei wurde durch den Arbeitgeber als „nicht verhandelbar“ abgelehnt! Die Betrachtung der Entgeltordnung, die der Arbeitgeber im Nachgang der Tarifverhandlungen angekündigt hat, werden wir eng begleiten. Veraltete Arbeitsplatzbeschreibungen müssen schnell durch neu angepasste ersetzt werden. Logische Konsequenzen können dann nur wirksame Höhergruppierungen im Tarifbereich sein. Minister Prof. Dr. Poseck hatte angekündigt, die Ergebnisse auch auf die Beamten übertragen zu wollen. Hierzu bedarf es eine politische Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. Für die GdP steht fest: Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamten sowie die Versorgungsempfänger ist „alternativlos!“ Abschließend stellt die GdP fest, dass mit einer durchschnittlichen prozentualen Entgelterhöhung von über 11 Prozent die Grundforderung der an den Verhandlungen beteiligten Gewerkschaften erfüllt ist.
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