15.03.2024
Hessen hat Chance für finanziellen Alleingang im Ländervergleich „liegen lassen!“
Tarifabschluss vergleichbar mit dem Ergebnis der Länder
Tarif
Pressemitteilung
Nach zweitägigen Verhandlungen hat Hessen einen Tarifabschluss mit den Gewerkschaften erzielt. Die GdP-Tarifkommission betont: „Hessen hat die Chance zunächst vertan, mit einem stärkeren Ergebnis im Ländervergleich als attraktiver Arbeitgeber zu Punkten!“
Die Gewerkschaften haben um jeden Prozentpunkt bis in die frühen
Morgenstunden des 15. März gerungen. Die Landesregierung hatte sich
insbesondere durch Vorfelddebatten und der Angst über den anzusetzenden
„Rotstift im Nachtragshaushalt“ schnell einseitig positioniert!
Die Inflationsausgleichszahlung, die 2024 in drei Auszahlungen - 1. Mai,
1. Juli und 1. November - steuerfrei den Beschäftigten gutgeschrieben
wird, ist längst überfällig!
Am 1.2.2025 erhöhen sich die Entgelte um 200.- Euro. Zum 1.8.2025 kommen
mit 5,5 % weitere Prozentpunkte hinzu. Zusätzlich erhöht sich die
tarifliche Jahressonderzahlung insbesondere in den unteren Entgeltgruppen.
Die Laufzeit beträgt 24 Monate. „Wir freuen uns für unsere
Tarifbeschäftigten, die in den Entgeltgruppen EG 3 bis EG 9 am stärksten
von diesem Abschluss partizipieren“, betont GdP-Chef Mohrherr am
Freitagmorgen. Dies bedeutet beispielsweise eine Entgelterhöhung in der EG
6 (je nach Stufe) zwischen 11 und 13 Prozent. Die geforderte
Gefährdungszulage für die Angehörigen der Wachpolizei wurde durch den
Arbeitgeber als „nicht verhandelbar“ abgelehnt!
Die Betrachtung der Entgeltordnung, die der Arbeitgeber im Nachgang der
Tarifverhandlungen angekündigt hat, werden wir eng begleiten. Veraltete
Arbeitsplatzbeschreibungen müssen schnell durch neu angepasste ersetzt
werden. Logische Konsequenzen können dann nur wirksame Höhergruppierungen
im Tarifbereich sein.
Minister Prof. Dr. Poseck hatte angekündigt, die Ergebnisse auch auf die
Beamten übertragen zu wollen. Hierzu bedarf es eine politische
Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. Für die GdP steht fest: Eine zeit-
und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamten sowie die
Versorgungsempfänger ist „alternativlos!“
Abschließend stellt die GdP fest, dass mit einer durchschnittlichen
prozentualen Entgelterhöhung von über 11 Prozent die Grundforderung der an
den Verhandlungen beteiligten Gewerkschaften erfüllt ist.
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