25.01.2023
Haushaltsgesetzgeber muss nachhaltige Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger beim Thema Innere Sicherheit treffen – Hebungsprogramme für die Polizei-, Fach- und Verwaltungsbeam*tinnen mit Schwerpunkten in den Besoldungsgruppen A11 – A13 muss her!
Verfassungswidrige Besoldung
Pressemitteilung
In der heutigen finalen Lesung des Doppelhaushaltes im Landtag in Wiesbaden geht es in erheblichen Maßen auch um die Bürgerinnen und Bürger beim Thema „Innere Sicherheit“.
Dazu GdP – Landesvorsitzender Jens Mohrherr: „Die hessische Polizei
braucht heute einen „Doppel Wumms“ bei der Entscheidung um den
Doppelhaushalt 2023/ 2024 im Hessischen Landtag. Ich appelliere an die
Abgeordneten, insbesondere auf vorgelegte Änderungsanträge zum Einzelplan
03 zu achten! Bereits im Herbst 2022 hatte die GdP, gemeinsam mit dem DGB
He/Thü. ihre gewerkschaftlichen Forderungen zum Landeshaushalt vorgelegt.
https://hessen-thueringen.dgb.de/presse/++co++8a210888-
075f-11ed-ab75-001a4a160123. Unter dem Rubrum „Innere Sicherheit“ werden
die durch die enormen Herausforderungen durch Pandemie und den Krieg in
der Ukraine deutlich. Dringend müssen die personellen Defizite im Bereich
der Inneren Sicherheit entschlossen angegangen werden“, begründet
GdP-Landesvorsitzender Jens Mohrherr die Forderungen. Die Rechtswidrigkeit
der hess. Beamtenbesoldung muss abgestellt werden. Die Forderung nach
einer stärkeren und besser organisierten Polizei an 365 Tagen im Jahr ist
berechtigt. Besonders in den kleineren Polizeistationen und Kommissariaten
abseits der großen Städte ist die Personalnot signifikant. Hier ist die
Personalstärke oft nur noch für eine rudimentäre Dienstleistung
ausreichend. Tatsächlich braucht die Polizei, in Hessen wie im Bund, ein
Milliardenprogramm zur personellen und materiellen Ausstattung. Im Ringen
um die geeignetsten Köpfe muss der Polizeiberuf deutlich attraktiver
werden. Dazu gehören bessere Einkommensbedingungen für die Beamt*innen und
die Tarifbeschäftigten bei der Polizei. Der hess. GdP- Chef weiter: „Wir
fordern ein nachhaltiges Höhergruppierungsprogramm für die
Tarifbeschäftigten der hessischen Polizei. Aktuell sind 90 Prozent der
Kolleg*innen in den Entgeltgruppen E 3 bis E 9 eingruppiert. Dreiviertel
der Polizeibeamt*innen befindet sich im Eingangsamt oder dem ersten
Beförderungsamt (A9/A10). Hier müssen sofort weitere Hebungsprogramme
initiiert werden. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Polizeibeamt*innen
vier Jahre nach Ende des Studiums die letzte Urkunde in der Karriere
ausgehändigt wird! Die Polizeizulage muss ruhegehaltsfähig und auf das
Niveau der Bundespolizei angepasst werden. Die ausstehende
Besoldungskorrektur beschädigt das Vertrauen der Bediensteten. Gerade bei
der Polizei werden die Themen Leitbild sowie Führungsund Fehlerkultur
ständig strapaziert. Die Kolleg*innen fragen sich, ob die Bindung an
Recht, Gesetz und Werte nur für sie gilt, oder der Dienstherr sich auch
damit identifiziert!“