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© Bild von succo auf Pixabay
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17.06.2024

Verschärfung des Disziplinarverfahrens möglichst während der Europameisterschaft?
So nicht!

Jubelnde Fans, Großveranstaltungen, Überstunden für die Polizei, Fokus auf die Sicherheit der Menschen in Hamburg – die Europameisterschaft wird medial für ein Millionenpublikum zelebriert. Für die Beschäftigen der Polizei ist diese Zeit mit hohen Belastungen verbunden. Eine Zeit, in der sich die Politik voll hinter die Polizei stellen sollte. In Hamburg ist leider das Gegenteil der Fall.

Dazu der GdP Landesvorsitzende der GdP, Horst Niens: „Stattdessen nutzt der Senat die Chance, im Schatten der Großveranstaltung ein Misstrauensvotum gegen die Polizei durchzuziehen. Die Verschärfung des Disziplinarrechts hat bereits bei der Bundespolizei zu erheblichen Protesten geführt. Das ist auch der Hamburger Sozialdemokratie nicht entgangen. Das will die SPD in Hamburg offensichtlich verhindern. So kann man jetzt beobachten, wie der Senat strategisch seinen Kurs des Misstrauens gegen die Polizei an den Turnierplan anpasst.“

Die Verschärfung des Disziplinarverfahrens soll möglichst während der Europameisterschaft eingetütet werden, ohne dass unsere Kolleginnen und Kollegen davon Notiz nehmen können – sie kommen während der Europameisterschaft ja nicht aus den Stiefeln, sind auf das Großereignis fokussiert und geben alles für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt. Der Senat dankt es ihnen nicht.

Wie die Euro 2024 für ein Misstrauensvotum gegen die Polizei Hamburg genutzt wird.

Stattdessen hat der Senat hat am 11. Juni 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften beschlossen und den Gewerkschaften zur beamtenrechtlichen Beteiligung vorgelegt.

Horst Niens: „Gespräche oder einen Dialog mit den Gewerkschaften hierzu hat es im Vorfeld nicht gegeben. Der Beschluss erfolgte also unmittelbar vor dem Start der Europameisterschaft. Man darf Berufspolitikern unterstellen, dass dieser Zeitpunkt kein Zufall ist.“

Der Gesetzesentwurf des Senats sieht u.a. vor, dass in Hamburg künftig auch die Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts bei schweren Pflichtverletzungen durch eine Disziplinarverfügung des Dienstherrn möglich sein sollen. Das bisherige gerichtliche Disziplinarverfahren soll abgeschafft werden. Der DGB lehnt vorliegenden Gesetzesentwurf mit aller Entschiedenheit ab. Die Abschaffung des bisherigen Richtervorbehaltes bei schärfsten Disziplinarmaßnahmen würde das Kräfteverhältnis im Disziplinarverfahren einseitig zu Gunsten des Dienstherrn verschieben. Dies wäre ein massiver Eingriff in die Rechte der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Der DGB sieht hierfür in Hamburg keine Notwendigkeit. Erst recht nicht in einem schnellen Gesetzgebungsverfahren vor einer Bürgerschaftswahl.

Die GdP Hamburg wird sich in das Beteiligungsverfahren mit aller Kraft einbringen und für die Rechte der ihrer Mitglieder kämpfen - auch während der Europameisterschaft. Wir setzen uns für euch ein!