
02.05.2024
Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hamburg für die Jahre 2024 und 2025
Mit dem Gesetzesentwurf soll das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder vollständig auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden.
Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:
Eine Erhöhung der Grundgehälter zum 1. November 2024 um 200 Euro sowie eine lineare Anpassung der weiteren dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 %(umgerechneter Sockel) und
eine lineare Anpassung der Besoldungsbezüge zum 1. Februar 2025 um 5,5 %. Die Versorgungsbezüge werden zeitgleich entsprechend erhöht.
Die Anwärtergrundbeträge werden zum 1. November 2024 um 100 Euro erhöht.
Zum 1. Februar 2025 werden sie – abweichend vom Tarifergebnis – wie die sonstigen Bezüge um 5,5 % erhöht.
Verschiedene Stellenzulagen werden zum 1. August 2025 deutlich erhöht. Konkret werden die Beträge der Polizei-, Feuerwehr- und Gitterzulage zum 1. August 2025 auf 170 Euro, zum 1. August 2026 auf 180 Euro erhöht.
In der Gewerkschaft zu sein, zahlt sich aus!