
Rechtsschutz
Rechtsschutz der GdP
Die GdP Hamburg hat kompetente Begleiter für das Recht unserer Mitglieder. Umfassender Rechtsschutz wird entsprechend unserer GdP Rechtsschutzordnung gewährt. Nach Stellung des Rechtsschutzantrags berät die Rechtsschutzkommission, gewährt unserem Mitglied bei Vorliegen der Voraussetzungen der GdP Rechtsschutzordnung Rechtsschutz und entscheidet über den betreuenden Rechtsbeistand.
Zu beachten ist, dass zunächst ein Rechtsschutzantrag gestellt werden muss.
Wer einen Anwalt einschaltet, ohne zuvor den beschriebenen Weg über die Geschäftsstelle gegangen zu sein, läuft Gefahr, dass diese Kosten nicht von der GdP übernommen werden können.
Du benötigst Rechtsschutz?
Nimm unsere RS-Ordnung.pdf zur Kenntnis und nutze unseren
und sende dieses ausgefüllt an die Geschäftsstelle.
Unsere Mitarbeiterinnen werden sich umgehend bei Dir melden.
Du hast noch Fragen? Nutze unser Kontakt-Formular am Ende der Seite.
Unsere Partner im Rechtsschutz:
DGB Rechtsschutz GmbH in Hamburg
Rechtsanwalt Rolf Huschbeck
Rechtsanwalt Jan Güldenzoph
Rechtsanwalt Heinrich Mojen