
05.04.2025
TVöD-Einigung: Vertretbarer Kompromiss
„Zu Jubel gibt es zwar keinen Grund, dennoch erkennt die Einigung die harte und belastende Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen an.“, sagt Christian Ehringfeld, unser stellvertretender Bundesvorsitzender, verantwortlich für die Tarifpolitik.
Unsere GdP-Bundestarifkommission hat nach gründlicher Prüfung dem Verhandlungsergebnis der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Bund und den Kommunen zugestimmt.
Nach vier, teils zähen Verhandlungsrunden hatten sich die Tarifparteien auf ein Ergebnis geeinigt. Hier sind die zentralen Punkte der Tarifeinigung für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen:
Lineare Entgelterhöhung von 3 Prozent, mindestens 110 Euro ab dem 1. April 2025 und eine weitere Erhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026 sowie Anpassungen für Auszubildende.
Neben den Gehaltserhöhungen werden auch flexible Regelungen zur Arbeitszeit und ein weiterer Urlaubstag eingeführt.
Das vollständige Ergebnis findet Ihr im Flugblatt.
„Wir haben den Arbeitgebern einen vertretbaren Kompromiss abgerungen“, Christian Ehringfeld in einer ersten Bewertung in Potsdam.
Beide Seiten haben hart verhandelt. Vier intensive Verhandlungsrunden und ein Schlichtungsverfahren waren notwendig, um diesen für beide Seiten vertretbaren Kompromiss zu erzielen.
Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende würdigte unterdessen das großartige Engagement der Beschäftigten: „Über 150.000 von Euch haben für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in den vergangenen Wochen an Warnstreiks teilgenommen. Ihr erst habt dieses Ergebnis möglich gemacht.“
Die GdP erwartet nun, dass das Ergebnis sofort zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird.
Die Tarifeinigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs innerhalb der Erklärungsfrist, die mit Ablauf des 14. Mai 2025 endet.
