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27.04.2025

Diensthaftpflicht-Regressversicherung:
GdP-Mitglieder sind bestens abgesichert

Mitgliedervorteile

Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf. Egal, wie gut du aufpasst – es kann immer etwas passieren.

Mit der GdP bist du in jedem Fall optimal abgesichert

Die Diensthaftpflicht-Regressversicherung der GdP schützt alle im aktiven Dienst stehenden GdP-Mitglieder vor Regressansprüchen des Dienstherrn. 

Das Beste ist:

Die Diensthaftpflicht-Regressversicherung ist bereits in deiner GdP-Mitgliedschaft enthalten.
                                               

Wichtig:

Im Schadenfall unbedingt den Personalrat einschalten!

Was bedeutet das konkret?

Beispiel 1:
Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs

Ein Dienstfahrzeug wurde mit Benzin anstatt mit Dieselkraftstoff betankt. Daraufhin forderte die Behörde 603,00 Euro Schadenersatz. Da die schadenverursachende Person GdP-Mitglied ist, wurde die Regressforderung von der Diensthaftpflicht-Regressversicherung der GdP übernommen.

Beispiel 2:
Verkehrsunfall bei Einsatzfahrt

Ein Streifenfahrzeug hat bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht einen Unfall verursacht. Dabei entstand ein erheblicher Sachschaden. Die Behörde forderte daraufhin 8.537,16 Euro Schadenersatz. Da die schadenverursachende Person GdP-Mitglied ist, wurde die Regressforderung von der Diensthaftpflicht-Regressversicherung der GdP übernommen.

 

© Symbolfoto: Frank Nehm
© Symbolfoto: GdP Berlin